Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/5: Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda · 31 Seiten
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gen. Komission für Jugendfragen, ACOR, gastro Suisse, EKA, LICRA, Fédération Suisse des Fan’s Clubs sportifs). Diese Parteien, Kantone, Polizeikommandi und Organisationen äusserten ausdrücklich ihre grundsätzliche Zustimmung zur Verabschiedung der Gesetzesvorlage durch den Bundesrat.
Weitere drei Parteien (FDP, SP, Junge SVP), drei Kantone (BE, ZG, SO,), die Schweizerischen Datenschutzbeauftragten (DSB) und weitere sieben Organisationen (KMU, sunrise, pink cross, SIUG, Red Side, Schweiz. Buddhistische Union, centre patronal) erachten die vorgeschlagenen gesetzlichen Massnahmen zwar für nötig, meldeten jedoch gleichzeitig Bedenken.
Drei politische Parteien (SVP, Grüne Partei der Schweiz, SD), der Kanton AI sowie fünf interessierte Organisationen (DJS, SGB, Gemeinsam gegen Rassismus, Identität Schweiz, Fanprojet, Woz) lehnen den Entwurf in seiner Gesamtheit ab.
Kritiken allgemeiner Art:
- Bei den Stellungnahmen, welche die Vorlage grundsätzlich ablehnen, steht
die Angst im Vordergrund, dass die „Staatschutzaufgaben ausgeweitet“
werden sollen.
- Viele Vernehmlassungsteilnehmer sehen die Probleme, gegen welche sich
die geplanten Massnahmen richten, in einem gesamtgesellschaftspolitischen Zusammenhang, weshalb sie nicht allein mit repressiven und präventiven Mitteln bekämpft werden sollten. Vielmehr brauche es eine vermehrte Sensibilisierung der Gesellschaft mittels breit angelegten Präventionskampagnen, die zur Stärkung eines antirassistischen und demokratischen Bewusstseins in allen Teilen der Bevölkerung führen. Erforderlich sei