Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/89: Bundesgesetz über die Kulturförderung und Revision des Pro Helvetia-Gesetzes · 39 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Kulturförderungsgesetz und Pro Helvetia-Gesetz

1 Ausgangslage

Mit der Revision der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV) ist die Kulturförderung zu einer ausdrücklichen Aufgabe des Bundes geworden. Der neue Kulturartikel sieht vor, dass der Bund kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern kann (Art. 69 Abs. 2 BV). Bei der Erfüllung seiner Aufgaben soll er Rücksicht auf die kulturelle und die sprachliche Vielfalt des Landes nehmen (Art. 69 Abs. 3 BV).

Nach Annahme der revidierten Bundesverfassung wurde eine aus Vertretern von Verwaltung und Kultur zusammengesetzte Expertengruppe beauftragt, die Grundlagen zur Umsetzung des Kulturartikels durch ein Kulturförderungsgesetz (KFG) zu erarbeiten. Das Gesetz soll gemäss Artikel 69 BV die kulturellen Aufgaben des Bundes in der Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Gemeinden, mit kulturellen Organisationen und privaten Kulturförderern definieren sowie die Zuständigkeiten der verschiedenen Bundesstellen im Bereich der Kulturförderung regeln.

Gleichzeitig mit der Erarbeitung eines Kulturförderungsgesetztes wird auch das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1965 betreffend die Stiftung „Pro Helvetia“ (PHG) revidiert. Die Revision hat zum Hauptziel, die Strukturen der Stiftung zu modernisieren und sie den heutigen Rahmenbedingungen anzupassen. Weil der Umbau der Organisation der Stiftung zahlreiche Bestimmungen des geltenden Gesetzes berührt, erschien eine Totalrevision des Pro Helvetia-Gesetzes angezeigt.

Ende 2003 veröffentlichte das Bundesamt für Kultur (BAK) die Vorschläge der Expertengruppe für ein Kulturförderungsgesetz und für die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes. Nachdem die Detailarbeiten am Gesetzesentwurf abgeschlossen waren, beschloss der Bundesrat am 10. Juni 2005, das Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen.