Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/89: Bundesgesetz über die Kulturförderung und Revision des Pro Helvetia-Gesetzes · 39 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Kulturförderungsgesetz und Pro Helvetia-Gesetz

4.3 Aufgabenteilung

Überblick

Die in KFG und PHG vorgeschlagene Aufgabenteilung und Kompetenzausscheidung zwischen den auf der Ebene des Bundes beteiligten Akteuren wird zumeist als gut und zweckmässig beurteilt. Im Rahmen der Vernehmlassung sind zu der vorgeschlagenen Lösung in verschiedenen Bereichen Änderungsanträge vorgebracht worden. Eine radikal abweichende Ansicht vertreten CVP und SVP. Sie verlangen die Zusammenfassung aller Massnahmen zur Kulturförderung des Bundes unter einem Dach. Nur so sei eine Steigerung der Effizienz, eine wirksame Kostenkontrolle und die Evaluation der erbrachten Leistungen möglich.

Vorgeschlagene Lösung und Änderungsanträge

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen ausdrücklich das Ziel der Regelung von Zuständigkeiten und der klaren Abgrenzung von Tätigkeiten zwischen BAK und Pro Helvetia und den verschiedenen Einheiten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), namentlich die Direktion für Entwicklungshilfe und Zusammenarbeit (DEZA), das Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik (KKA) und Präsenz Schweiz.

FR, GE, TI, ZH / Grüne / FER / AdS, ASM, ASTEJ, Ciné, DS, EFK, ENHK, FDS, GARP, GSK, HL, KHS, KTV, RL, SBüv, SC, SFP, SGUF, SMR, SMS, SMV, ssfv, STV, SWB, TASI, UNIMA, VTS / ASRDP, avdc, BaBa, CVGE, HSAL, IGTBa, IGTZh, mt, PdL, ProCin, SBLV, SBTG, SFV, SIG, SSV, SUISA, SVTC, TAP, TASG, TSG, TWZ, UTR, VFA, Vonesch, VPC, VPS, VSD, Vtiw

Zu folgenden Bereichen sind Änderungsanträge zu der in den Artikeln 23 bis 25 vorgesehenen Aufgabenteilung vorgebracht worden:

• Koordinationsfunktion des BAK, namentlich hinsichtlich der auslandsbezogenen Aufgaben

von EDA und Pro Helvetia: Für Kantone und Städte ist die Bezeichnung des BAK als alleiniges Koordinationsorgan für kulturelle Angelegenheiten auf Stufe Bund ein wichtiges Anliegen. Die verschiedenen Aktivitäten der zuständigen Bundesstellen sollten vom BAK als zentraler Fachstelle des Bundes in Fragen der Kulturförderung koordiniert werden (EDnK: dem BAK oder der fachlichen Aufsicht durch das BAK unterstellt werden). Besonders im Kulturaustausch mit dem Ausland müsse das BAK die Federführung übernehmen. Weil sowohl Kantone wie Städte auch internationale Aktivitäten unterhalten, seien sie darauf angewiesen, einen einzigen Ansprechpartner für internationale Angelegenheiten zu haben.

AG, AI, BE, BL, BS, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG / EDK, KBK, KSK, SV / Bern, Genève, Luzern, Zürich / EDnK, NIKE

• Aufgabenteilung BAK / Pro Helvetia: Zahlreiche kulturelle Organisationen kritisieren die ex-

klusive Zuweisung der Aufgaben nach Art. 9 (Kulturelle Anlässe und Projekte) an das BAK. Heute unterstütze Pro Helvetia selbstverständlich kulturelle Anlässe von gesamtschweizerischer Bedeutung wie beispielsweise das (im erläuternden Bericht erwähnte) Fest der Künste. Gerade solche Projekte seien für die Bereiche Kulturvermittlung, Kulturaustausch und Unterstützung des Kunstschaffens von entscheidender Bedeutung. Überhaupt müsse das Gesetz eine Möglichkeit vorsehen, die ansonsten allzu starre Aufgabenteilung zu durchbrechen, so dass BAK und Pro Helvetia im Einzelfall Leistungen nach Art. 5-15 gemeinsam erbringen können.

AdS, ASM, ASTEJ, Ciné, DS, EFK, FDS, GARP, KTV, Kumi, SC, SMR, SMS, SMV, ssfv, STV, TASI, UNIMA, visarte / ASRDP, avdc, BaBa, CVGE, IGTBa, PdL, ProCin, SBLV, SBTG, SFV, SIG, SSV, SUISA, SVTC, TAP, TSG, TWZ, VFA, VPS

Die Kantone AG, OW und einige auf den Gebieten Kulturgüter, Kulturerbe sowie Heimatschutz und Denkmalpflege aktive Organisationen mahnen, die Schnittstellen zwischen BAK und Pro Helvetia im Bereich der Kulturvermittlung einer genauen Prüfung zu unterziehen. Es