Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/89: Bundesgesetz über die Kulturförderung und Revision des Pro Helvetia-Gesetzes · 39 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Kulturförderungsgesetz und Pro Helvetia-Gesetz
könne nicht die Absicht des Gesetzgebers sein, diese Aufgaben alleine an die Stiftung zu delegieren, denn die Stiftung befasse sich nur mit zeitgenössischer Kulturförderung und könne die verschiedenen, auch historischen Aufgaben der Kulturvermittlung nicht alle abdecken. Namentlich seien die in Art. 8 genannten Einrichtungen zur Erhaltung des kulturellen Erbes ganz wesentlich auch im Bereich der Kulturvermittlung tätig.
AG, OW / BuV, ICOMOS, NIKE, SAGW
SIG und SBKV schlagen vor, dass Pro Helvetia für alle Bereiche der Kunstförderung ausserhalb des Films zuständig sein soll, inklusive Vergabe von Förderpreisen nach Art. 10 und Subventionierung von kulturellen Organisationen nach Art. 15 der Pro Helvetia.
Zur Frage gemeinsamer Fachkommissionen von BAK und Pro Helvetia siehe nachstehend Ziff. 4.8.
• Kulturarbeit im Ausland: economiesuisse konstatiert in der Kulturarbeit im Ausland ein eigent-
liches Kompetenzgerangel mit fünf sich koordinierenden Stellen. Statt Koordination fordert economiesuisse eine klare Aufgabenverteilung im Sinne einer Beschränkung auf wenige kompetente Akteure. Konkret habe die DEZA ihr Engagement im Ausland aufzugeben, sei das KKA aufzuheben und die Rolle von Präsenz Schweiz im Kulturbereich im Rahmen der Behandlung des WAK-Postulats 04.3434 (Konzept für eine koordinierte Landeswerbung der Schweiz) kritisch zu hinterfragen. Statt eigene Strukturen aufzubauen solle das EDA den Personalaustausch mit den Fachdepartementen fördern.
FDP und LPS anerkennen zwar die Notwendigkeit der kulturellen Arbeit des EDA und begrüssen die Koordination durch die Arbeitsgruppe “Pentapartite”, möchten aber auf eine Definition der Rolle des EDA im Rahmen eines Kulturförderungsgesetzes verzichten (Streichung von Art. 25). Es sei nicht opportun, den Inhalt der Organisationsverordnung des EDA auf Gesetzesstufe zu erheben. SF kritisiert die vorgesehene Regelung der Kulturarbeit als zu detailliert und nicht praxistauglich.
Auch die SPS erwartet eine Klärung der Rollen der einzelnen Akteure in der Kulturaussenpolitik. Es widerspreche diesem Ziel, wenn in Art. 24 festgelegt wird, dass Pro Helvetia für den Auslandbereich nach Art. 13 KFG zuständig sei, und die Koordination für die Kulturpolitik im Ausland in Art. 25 BAK sowie EDA übertragen wird.
Verschiedene kulturelle Organisationen verlangen, dass die Koordination der Auslandsaktivitäten des EDA vorab mit der Stiftung Pro Helvetia erfolgt, weil die Stiftung nach Art. 24 für den Kulturaustausch im In- und Ausland zuständig sei.
AdS, ASM, CSITI, DS, FDS, KTV, SC, SMR, SMS, SMV, STV, UNIMA / ASRDP, avdc, BaBa, CVGE, IGTBa, KMZH, PdL, SBLV, SBTG, SKM, SSV, SUISA, SVTC, TAP, TSG, TWZ, Vtiw
• Film: Obwohl die Zuständigkeiten im Bereich der Filmförderung nicht zum Regelungsbereich
des KFG gehören, äussern sich verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer auch zu dieser Frage. Siehe hierzu nachstehend Ziff. 4.9.3.
Ablehnung und alternative Lösungen
Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die vorgeschlagene Aufgabenteilung als ungenügend ab. Das Ziel einer Bereinigung der Strukturen in der Kulturförderung des Bundes sei nicht erreicht worden, das Projekt auf halbem Weg stehengeblieben. Die heutigen komplizierten Strukturen, namentlich die bestehenden Doppelspurigkeiten zwischen BAK und Pro Helvetia, würden mit den vorliegenden Entwürfen noch gesetzlich untermauert.
VD / CVP, LPS, SVP / economiesuisse, SGV / EKK / CP, KMF
CVP und EKK regen an, alle Tätigkeiten im Bereich der Kulturförderung in einer Kultureinheit zusammenzufassen und Pro Helvetia in diese Einheit zu integrieren. Es erscheine nicht sinnvoll und nicht ökonomisch, mehrere Institutionen auf Bundesebene parallel mit der Kulturförderung zu be-