Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/89: Bundesgesetz über die Kulturförderung und Revision des Pro Helvetia-Gesetzes · 39 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Kulturförderungsgesetz und Pro Helvetia-Gesetz
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1 Kulturförderungsgesetz
In den Stellungnahmen besteht weitgehend Einigkeit über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die Kulturförderung des Bundes. Einzig die SVP und ein Wirtschaftsverband (Centre Patronal) könnten auf das Gesetzespaket ganz verzichten (skeptisch: Fédération des Entreprises Romandes). Sie sind der Auffassung, dass die systematische Förderung aufgrund von Schwerpunktprogrammen nur zu einer Ausweitung der Förderungstätigkeit des Bundes führen würde. Auch das Ziel einer Regelung der Kompetenzen bedürfe keiner gesetzlichen Grundlage in Form eines Bundesgesetzes, denn die Aufgaben der Pro Helvetia (und damit ex negativo jene des BAK) seien im PHG bereits gesetzlich festgelegt. Grundsätzliche Bedenken gegen den Entwurf äussern auch die Grünen und viele kulturelle Organisationen. Sie vermissen kulturpolitische Visionen und bezeichnen das KFG als ein reines Kulturverwaltungsgesetz, das sich auf die Regelung von Kompetenzen und die Koordination von Verwaltungsabläufen beschränke.
Die überwiegende Mehrzahl der Stellungnahmen beurteilt den Entwurf in seiner Gesamtheit als übersichtlich und klar. Das KFG stelle eine gut strukturierte rechtliche Grundlage für die kulturellen Aufgaben des Bundes dar und sei als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zeitgemässen schweizerischen Kulturpolitik grundsätzlich zu begrüssen.
Ausdrücklich anerkannt bzw. gutgeheissen werden namentlich:
• die Koordination mit der Totalrevision des PHG und damit die Absicht, die Kulturpolitik des
Bundes zu ordnen und kohärent zu gestalten;
• die wichtigsten Ziele des KFG, nämlich die Regelung der Zusammenarbeit zwischen Bund,
Kantonen, Gemeinden und Privaten sowie die Klärung der Aufgaben auf Bundesebene;
• das breite Verständnis von Kultur und Kulturförderung auf der Grundlage des Kulturbegriffes
der UNESCO (ausser SVP, LPS).
Die im Entwurf vorgeschlagenen Lösungen werden allerdings kontrovers und teilweise sehr kritisch beurteilt (zu den Einzelheiten siehe nachstehend Ziff. 4):
• Steuerungsinstrumente: Die meisten Kantone, ein grosser Teil der Parteien und einige kultu-
relle Organisationen begrüssen grundsätzlich die Einführung von Steuerungsinstrumente als sinnvolle und zeitgemässe Massnahme, um in der Kulturpolitik im Rahmen einer regelmässigen politischen Debatte Prioritäten setzen zu können. Das vorgeschlagene Regelwerk wird aber von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern als zu aufwendig und daher unpraktikabel abgelehnt.
Umstritten ist auch der Geltungsbereich der Steuerungsinstrumente: Während die Ausgestaltung des KFG als Rahmengesetz gutheissen, möchten verschiedene Kantone und kulturelle Organisationen Bereiche mit eigener Verfassungs- und spezialgesetzlicher Grundlage (Ausbildung von AuslandschweizerInnen, Art. 40; Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur, Art. 70; Film, Art. 71; Natur- und Heimatschutz, Art.
78) von der Anwendung der Steuerungsinstrumente ausnehmen.
• Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand: Das Grundprinzip der Subsidiarität in der bun-
desstaatlichen Kulturförderung und das daraus abzuleitende Erfordernis der Zusammenarbeit des Bundes mit Kantonen, Städten und Gemeinden sind unbestritten. Die Kantone, SPS und Grüne sowie viele kulturelle Organisationen empfinden die gesetzlichen Formulierungen, mit denen der Bund zur Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand verpflichtet wird, jedoch als zu wenig weit gehend.