Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/89: Bundesgesetz über die Kulturförderung und Revision des Pro Helvetia-Gesetzes · 39 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Kulturförderungsgesetz und Pro Helvetia-Gesetz

2 Zum Vernehmlassungsverfahren und zum Konzept der Auswertung

2.1 Vernehmlassungsverfahren

Mit Schreiben vom 15. Juni 2005 wurden die Entwürfe zu einem Bundesgesetz über die Kulturförderung und zur Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Stiftung „Pro Helvetia“ samt Erläuterungen den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet. Diese hatten bis zum 31. Oktober 2005 Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. In einzelnen begründeten Ausnahmefällen wurde eine kurze Nachfrist gewährt.

Neben den Regierungen der 26 Kantone wurden 12 politische Parteien, 11 Wirtschaftsverbände, 4 interkommunale und interkantonale Organisationen sowie weitere 175 zumeist in Kultur und Bildungswesen tätige Organisationen begrüsst. Insgesamt wurden 228 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen.

Zusammen mit den spontanen Stellungnahmen sind 220 Antworten fristgerecht eingegangen. Eine materielle Stellungnahme haben eingereicht: sämtliche Kantone, alle grossen Parteien (FDP, CVP, SPS, SVP, LPS und Grüne), sechs Wirtschaftsverbände (Gewerkschaftsbund, Gewerbeverband, economiesuisse, Fédération des Entreprises Romandes, Centre Patronal, Travail.Suisse), sechs interkantonale und interkommunale Organisationen (Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten, Konferenz der Schweizer Städte für Kulturfragen, Regionale Kulturkonferenz Bern, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband), fünf Städte (Bern, Genève, Luzern, Rapperswil-Jona, Zürich) und eine Vielzahl von Organisationen aus Kultur und Bildungswesen. Einzelheiten sind aus dem Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer und aus der statistischen Übersicht im Anhang ersichtlich.

2.2 Auswertung

Die in die Vernehmlassung geschickten Entwürfe behandeln Fragen, die von erheblicher Tragweite für die künftige Kulturpolitik des Bundes sind. Entsprechend lebhaft fielen die Reaktionen aus. Die engagierten und teilweise recht umfangreichen Stellungnahmen sind fundiert begründet und bieten über den Gegenstand der Vorlagen hinaus wertvolle Beiträge zu Grundlagen und Leitlinien der schweizerischen Kulturpolitik.

Angesichts der grossen Bandbreite und der Mannigfaltigkeit der Antworten können in der Auswertung nur die häufigsten und wichtigsten Punkte angesprochen werden. Es ist auch nicht möglich, die Begründungen und Argumentationen im Einzelnen wiederzugeben, ohne dass der Bericht an Übersichtlichkeit verlieren würde. Massgebend bei der Auswertung war der Grundsatz, die Kernaussagen in reduzierter, aber unverfälschter Form im Bericht festzuhalten.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die eingereichten Stellungnahmen. Auf die Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse zu den beiden Entwürfen (Ziffer 3) folgt eine Darstellung der Reaktionen zu denjenigen Themenbereichen, die in der diskussion besonders strittig waren (Ziffer 4). Im Anhang finden sich das Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer, ein Abkürzungsverzeichnis und eine statistische Übersicht (Ziffer 5). Für weitere Einzelheiten sei auf die Vernehmlassungsantworten selber verwiesen. Sie können beim BAK eingesehen werden, ebenso eine stichwortartig und nach Artikeln geordnete Zusammenstellung aller Kommentare und Vorschläge zu den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen.