Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/89: Bundesgesetz über die Kulturförderung und Revision des Pro Helvetia-Gesetzes · 39 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Kulturförderungsgesetz und Pro Helvetia-Gesetz
Dagegen regen KSK und SFP für die Filmförderung nach FiG die Schaffung einer öffentlichrechtlichen Stiftung oder Anstalt an, nach dem Vorbild der Zürcher Filmstiftung. Eine solche Institution müsste über die nötige Budget- und Rechnungsautonomie verfügen, um ihre Förderinstrumente über ein Haushaltjahr hinaus flexibel einsetzen und gegebenenfalls auch Drittmittel akquirieren zu können. Die Zuweisung der Filmförderung an die Stiftung Pro Helvetia wird skeptisch beurteilt. Weil das Fördervolumen im Bereich Film ebenso gross ist wie das kumulierte Fördervolumen aller übrigen Kultursparten, würde die Eingliederung der Filmförderung in die Stiftung zu einer unerwünschten Dominanz des Films gegenüber den anderen Sparten führen.
KSK / Bern, Genève, Luzern, Zürich / SFP
Noch nicht präzise geregelt sind die Promotion des Schweizer Films im Ausland und der Austausch mit dem Filmschaffen im Ausland. Für diese Aufgaben ist derzeit Swiss Films zuständig, ein auf Initiative von Pro Helvetia gegründeter und mit Mitteln von BAK und Pro Helvetia unterstützter Verein. Nach Ablauf der dreijährigen Pilotphase wird dieses Projekt demnächst in eine definitive Form überführt werden müssen. Ciné (mit EFK, FDS, GARP, ssfv / ProCin, SFV, VFA, VPS) votiert aus pragmatischer und inhaltlicher Sicht für die Ansiedlung der Auslandspromotion bei der Stiftung Schweizer Filmzentrum / Swiss Films, in welcher neben der Filmbranche auch die Pro Helvetia Einsitz nehmen könnte. Die PH (mit SBüV, SMR, CVGE) befürwortet die Rückführung von Swiss Films an die Stiftung, der SSV lehnt dies ausdrücklich ab.