Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/101: Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung) · 23 Seiten

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Bundesamt für Polizei (fedpol), 4. Dezember 2007, Elisabeth Heer/Deborah Schibler

Anhang 2

Der Anhang listet alle im System enthaltenen Daten und die einzelnen Zugriffsrechte der Benutzerinnen und Benutzer nach Artikel 6 auf. Ebenso wird darin geregelt, ob die Daten nur gesichtet (A) oder auch bearbeitet werden dürfen bzw. müssen (B). Wie bereits erwähnt, ist der Nachweis, dass die Daten für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Behörden unerlässlich sind die Voraussetzung für den Zugriff auf diese Daten.

Anhang 3

Dieser Anhang legt die weiteren Informationen fest, welche das SIRENE-Büro gleichzeitig mit einer Ausschreibung zur Festnahme zwecks Auslieferung an alle Schengen-Staaten übermitteln kann.

Diese Informationen sind Teil eines Formblattes, welcher zum Austausch von Zusatzinformationen verwendet wird.