Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/101: Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung) · 23 Seiten

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Bundesamt für Polizei (fedpol), 4. Dezember 2007, Elisabeth Heer/Deborah Schibler

Erläuterungen zur Verordnung über das SIRENE-Büro und den nationalen Teil des Schengener Informationssystems

1. Einleitung

Mit der Unterzeichung des Schengen Assoziierungsabkommens (nachstehend: SAA) wurde der Grundstein für die Anbindung der Schweiz an das Schengener Informationssystem (nachstehend: SIS) gelegt.

Das SIS ist das gemeinsame Personen- und Sachfahndungssystem der Schengen-Staaten. Dank eines automatischen Abfrageverfahrens können die zuständigen Behörden rasch und effizient Informationen zu gesuchten, vermissten oder unerwünschten Personen oder Sachen erhalten. Diese Informationen werden bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie bei Personenkontrollen an den Aussengrenzen oder im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten und bei der Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln herangezogen.

Die Kapazität des Schengener Informationssystems der ersten Generation (SIS I+) war ursprünglich auf 18 Schengen-Staaten beschränkt. Um die neuen EU-Mitgliedstaaten und weitere Schengen-Staaten in das System integrieren und die neusten Informationstechnologien nutzen zu können, beauftragte der EU-Rat im Dezember 2001 die EG-Kommission mit der technischen Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II).

Das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) bringt technisch gesehen die Fahndungszusammenarbeit auf einen modernen Informatik-Standard. Damit kann den Anforderungen an neue Funktionen und neue Datenkategorien, wie z.B. der Austausch von erkennungsdienstlichen Daten oder Verknüpfungen zwischen den Ausschreibungen, entsprechend Rechnung getragen werden. Zudem werden Datenqualität und Identifizierungsmöglichkeiten verbessert.

Aufgrund der Verspätungen der EG-Kommission in der technischen Umsetzung des SIS II beschloss die EU die Einführung der von Portugal vorgeschlagenen Übergangslösung SISone4all. Das SISone4all ist eine technische Übergangslösung, die den neuen EU-Mitgliedstaaten die Anbindung und den Zugriff auf das SIS I+ ermöglicht. Das SIS I+ und somit auch das SISone4all werden durch das SIS II abgelöst werden, sobald dieses operationell ist.

Der Bundesrat hat sich am 16. Mai 2007 für eine Anbindung an das alte System SIS one4all mit späterer Migration auf das neue System SIS II entschieden. Die europäischen Rechtsgrundlagen für das SIS one4all sind in erster Linie das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sowie die der Schweiz seit Unterzeichnung des SAA notifizierten Weiterentwicklungen.1

1 Die Weiterentwicklungen werden im Anhang detailliert mit Fundstelle aufgeführt.