Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 23 Seiten

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Datenschutzbehörden seien aufzustocken. Die departementsinterne Kompensation sei unklar, insbesondere was die Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung betreffe (SGB, Schweizerische Datenschutzbeauftragte, Big Brother Awards, Rat für Persönlichkeitsschutz).

In der Schweiz würden die Staatsschutzbehörden schon fast traditionell mit Unterbeständen kämpfen, weshalb 40 zusätzliche Stellen nicht genügten. Es nütze nichts, umfassende Instrumente zu schaffen, wenn diese mangels Personal nicht zur Wirkung gebracht werden könnten (Vereinigung Schweizerischer Nachrichtenoffiziere).

4.13. Übriges

Die Frage bleibe offen, wer die mit der Umsetzung befassten Staatsorgane kontrolliere und wie die Bevölkerung vor missbräuchlicher staatlicher Überwachungstätigkeit geschützt werde (SH, Schweizerische Datenschutzbeauftragte).

Änderungsvorschlag für Artikel 18 (Auskunftspflicht), Absatz 1: "Wie die Eidgenössische Datenschutzkommission in einem Urteil vom 15. Februar festhält, verletzt dieser Punkt die Grundrechte, die durch die EMRK und die BV garantiert sind. Nur der oder die Betroffene kann beurteilen, ob die gespeicherte Information korrekt ist. Deshalb muss konkrete Auskunft gegeben werden" (GSoA).