Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 23 Seiten
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1.2.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Es äusserten sich der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband.
1.2.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Es äusserten sich economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Bankiervereinigung (Swiss Banking), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und der Kaufmännische Verband Schweiz (KV
Schweiz).
1.2.5 Weitere, im Einzelfall interessierte Kreise
Es äusserten sich das Schweizerische Bundesgericht (BGer), das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht, Amnesty International, die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz, die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA), die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS), die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Vereinigung Schweizerischer Nachrichtenoffiziere (VSN), der Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) und die Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren (KSPD).
1.2.6 Stellungnahmen ausserhalb der Liste der Vernehmlassungsadressaten (in der Auswertung unter im Einzelfall interessierte Kreise miterfasst)
Es äusserten sich die Schweizerischen Datenschutzbeauftragten, die Schweizerische Kriminalkommission (SKK), das Centre Patronal (CP), der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungsunternehmen, der Schweizerische Anwaltsverband, der Solothurnische Anwaltsverband, der Verband Schweizerischer Kantonalbanken, der Rat für Persönlichkeitsschutz, das Organisationskomitee "Big Brother Awards" und das Polizeikommando der Stadt Lugano.
1.2.7 Verzicht auf Stellungnahme / keine besonderen Bemerkungen
Der Schweizerische Bauernverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband und die
Fédération des Entreprises Romandes teilten mit, auf eine Stellungnahme zu verzichten, da der Vernehmlassungsgegenstand nicht zu ihrem Kerngebiet gehöre. Der Kaufmännische Verband Schweiz konnte sich aufgrund beschränkter Ressourcen nicht mit der Vorlage befassen. Das Bundesstrafgericht hatte keine besonderen Bemerkungen zur Vorlage.
2. Kurzübersicht
Die primär für die innere Sicherheit verantwortlichen Kantone befürworten mit Ausnahme von Bern die Vorlage grossmehrheitlich. Bei den politischen Parteien findet die Vorlage hohe Akzeptanz bei der EVP und der LPS. Die CVP äussert sich grundsätzlich positiv. Die FDP unterstützt die Stossrichtung der Revision. Ablehnung erfolgt durch die SVP, die SP und die GPS. Die Dachverbände der Städte und Gemeinden beurteilen die Vorlage zustimmend. Die Wirtschaft insgesamt signalisiert Verständnis (economiesuisse und Swiss Banking; der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt die Vorlage ab). Die weiteren interessierten Kreise äussern sich stark kontrovers (zustimmend Polizeikreise, ablehnend Organisationen wie Amnesty International, Demokratische Juristinnen und Juristen, Big Brother Awards).