Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 23 Seiten
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Für die Verankerung einer Definition von Terrorismus im Gesetz sprechen sich SO, BS, BL, und SH aus.
Ausführungen zur Notwendigkeit einer zeitlich unbegrenzten Meldepflicht vermissen ZG und BL.
Parteien
Die FDP, die EVP und die LPS äussern sich positiv zur Überführung ins ordentliche Recht; die SVP (Verhältnismässigkeit der Massnahme solle dauernd überprüft werden können) und die GPS (Aufhebung der Bestimmung) sind dagegen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Schweizerische Gemeindeverband erachtet den Kreis der auskunftspflichtigen Personen für angemessen; der Schweizerische Städteverband hat zum Kreis der auskunftspflichtigen Personen keine Ergänzungen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Swiss Banking wünscht eine Präzisierung des Begriffs "öffentlich" im Sinne von "hoheitlich". Die Übrigen äussern sich zu Frage 3 nicht.
Weitere im Einzelfall interessierte Kreise / Stellungnahmen ausserhalb der Liste der Vernehmlassungsadressaten
Ablehnend äussern sich Demokratische Juristinnen und Juristen (u.a. Zeitbegrenzung sei beizubehalten, damit der Bundesrat regelmässig die Begründetheit der Liste prüfe), GSoA (u.a. die Verordnung sei aufzuheben), der Schweizerische Anwaltsverband (u.a. Kreis der Auskunftspflichtigen sei zu weit gefasst), die Schweizerischen Datenschutzbeauftragten (u.a. die Gründe für eine Überführung in eine zeitlich unbegrenzte Meldepflicht seien zuwenig konkret dargelegt), der Solothurnische Anwaltsverband (u.a. die Verordnung sei aufzuheben).
Zustimmung äussern die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, der Verband Schweizerischer Polizeibeamter, die Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren, das Centre Patronal und das Polizeikommando der Stadt Lugano (u.a. wichtig sei es, die Massnahmen auf schwere und unmittelbar drohende Gefahren zu begrenzen).
Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz und die Schweizerische Kriminalkommission vermissen die für die Wahl der auskunftspflichtigen Personen massgebenden Kriterien, weshalb die Angemessenheit der Auswahl nicht beurteilt werden könne.
Amnesty International weist darauf hin, dass der Entwurf weiter gehe als die Verordnung und auch nationalen Terrorismus, verbotenen politischen oder militärischen Nachrichtendienst sowie verbotenen Handel mit Waffen und radioaktiven Materialien oder verbotenen Technologietransfer umfasse, welche Begriffe im Gesetz zu definieren seien.
Der Verband Schweizerischer Kantonalbanken wünscht eine Präzisierung des Begriffs "öffentlich" im Sinne von "hoheitlich" bzw. eine Klarstellung, dass die Norm auf Kantonalbanken nicht anwendbar sei und der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-
Unternehmen wünscht eine Klarstellung, dass private Sicherheitsunternehmen in privatem Auftrag keiner Auskunftspflicht unterliegen würden.
Insbesondere Artikel 13, Titel, Absätze 3 und 4: Allgemeine Auskunftspflicht der Be-
hörden und Artikel 13a: Besondere Auskunftspflicht der Behörden
Da die Kantonalbanken zumindest teilweise öffentliche Aufgaben wahrnehmen würden, sei