Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 23 Seiten

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für unabdingbar.

Swiss Banking hat Verständnis für die Erweiterung des Instrumentariums. Die Informationsbeschaffungsmassnahmen seien massvoll und ausgewogen, begrüsst würden aber ausdrücklich auch die Genehmigungs- und Überprüfungsmechanismen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die Vorlage ab (heutige Gesetzgebung genüge, ungenügender Rechtsschutz bzw. äusserst schwache richterliche und demokratische Kontrolle, Tarnidentitäten nur in Strafverfahren vertretbar, Stellenbedarf ungenügend erläutert).

Weitere im Einzelfall interessierte Kreise / Stellungnahmen ausserhalb der Liste der Vernehmlassungsadressaten

Viele Stellungnahmen fielen diametral entgegengesetzt aus.

Das Bundesgericht weist darauf hin, dass sich die Verhältnismässigkeit der vorgesehenen Massnahmen erst in der behördlichen Praxis und gerichtlichen Entscheidungen werde ermessen lassen.

Ablehnend äusserten sich Amnesty International (u.a. Massnahmen seien unverhältnismässig und deren Notwendigkeit nicht ausgewiesen, Mittel Strafrecht reichten aus), die Demokratische Juristinnen und Juristen (u.a. die beim Erlass des BWIS massgeblichen Überlegungen von Bundesrat und Parlament würden in Frage gestellt; "je weniger Verdacht, umso mehr Überwachung" gehe nicht an; die justiziellen Verfahrensgarantien würden unterlaufen), die GSoA (u.a. Mittel Strafverfolgung reichten aus, bereits eine blosse Vermutung könne eine Überwachung rechtfertigen, unwirksame institutionelle Kontrollen über die Staatsschutzorgane), der Schweizerischer Anwaltsverband (u.a. heutige Möglichkeiten genügten, Kompetenz der Vollzugsorgane für eine korrekte Güterabwägung zwischen Wahrung der inneren Sicherheit und Freiheitsrechten seien zweifelhaft), die Big Brother Awards (u.a. Mittel Strafverfolgung reichten aus, Gewaltentrennung werde übergangen, die Vorlage sei undemokratisch), der Rat für Persönlichkeitsschutz (u.a. die Möglichkeit der Nichtmitteilung einer besonderen Informationsbeschaffungsmassnahme schwäche die Stellung der Betroffenen im Vergleich zum Strafverfahren, die Begründetheit einer Massnahme sei vom Bundesverwaltungsgericht mangels Detailkenntnissen nicht überprüfbar, das Einsichtsrecht genüge nicht), die Schweizerischen Datenschutzbeauftragten (u.a. Notwendigkeit für die Vorlage sei nicht ausgewiesen, die Grundrechte würden nicht genügend garantiert und die Kontrolle der Vollzugsbehörden sei offen) und der Solothurnische Anwaltsverband (u.a. heutiges Instrumentarium reiche aus, die Vorlage sei verfassungswidrig und die Unschuldsvermutung werde durch einen Generalverdacht ersetzt).

Teilweise zustimmend äusserte sich die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der

Schweiz (u.a. es sei am Grundsatz festzuhalten, dass Überwachungsmassnahmen durch die repressiven Behörden zu erfolgen hätten bzw. die heutige Rechtslage erlaube rasches und zielgerichtetes Handeln, der Ausbau der Repression sei zu wenig geprüft worden).

Zustimmung äusserten die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (u.a. die Einschränkungen drohten die Praxistauglichkeit in Frage zu stellen; Aufgaben, Abläufe und Strukturen der betroffenen Verwaltungsstellen seien zu überprüfen), die Vereinigung Schweizerischer Nachrichtenoffiziere (u.a. das heute in der Schweiz sehr einge-

schränkte zur Verfügung stehende Instrumentarium müsse dringlich den neuen Realitäten angepasst werden), der Verband Schweizerischer Polizeibeamter (u.a. die Änderungen seien angesichts der heutigen Sicherheitslage notwendig), die Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren, das Centre Patronal, die Schweizerische Kriminalkommission, der Verband Schweizerischer Kantonalbanken (u.a. die Informationsbeschaffungsmassnahmen seien massvoll und ausgewogen, begrüsst werden aber auch ausdrück-