Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 23 Seiten

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3. Zusammenfassung der wichtigsten Bemerkungen zu den Fragebogen und der dazugehörigen Artikel

3.1 Frage 1: Gesamteindruck? Wie beurteilen Sie die Vorlage insgesamt (zustimmend, teilweise zustimmend, ablehnend)?

Kantone

Alle Kantone mit Ausnahme des Kantons BE stimmen der Vorlage ausdrücklich oder dem Grundsatze nach zu, teilweise jedoch mit Vorbehalten, Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln und dem Wunsch nach Erweiterung der auf die Notwendigkeit der Vorlage zielenden Argumentation.

Die Vorbehalte betreffen die Entschädigung von allfälligem Mehraufwand durch den Bund (SH, GR) bzw. die Notwendigkeit des vorgeschlagenen Instrumentariums (AR).

Eine bessere Darlegung der Notwendigkeit neuer Massnahmen, insbesondere was die Abgrenzung zur Strafjustiz und deren Möglichkeiten betrifft, erachten ZH, BE, LU, NW, BS, BL, TG für notwendig; BE und NW vermissen eine Begründung der mit den jeweiligen Massnahmen verfolgten Ziele.

Zweifeln an den heutigen Aufgaben, Abläufen und Strukturen der betroffenen Verwaltungsstellen äussern NW und VS; LU wünscht Ausführungen zur Steuerung, Kontrolle und Überwachung des Staatsschutzes durch die Sicherheitspolitik.

Parteien

Zustimmung signalisierten die EVP (Klärung von Detailfragen in Kommissionen und Räten) und die LPS (grundsätzliche Zustimmung, aber Harmonisierung der Nachrichtendienste bleibt ungelöst).

Die FDP unterstützt die Stossrichtung der Gesetzesrevision, sieht aber noch offene Fragen (offene Fragen im Bereich der Führung und Koordination der Nachrichtendienste würden ungelöst bleiben, ebenso wenig werde eine umfassende Gesetzesgrundlage für Nachrichtendienste geschaffen, die Ausführungen zur Abgrenzung/Koordination von Repression und Prävention seien ungenügend und es fehle eine Darstellung der heutigen Möglichkeiten) und die CVP steht den vorgeschlagenen Massnahmen grundsätzlich positiv gegenüber, hat aber auch noch Vorbehalte (Rechtsschutz sei verbesserungswürdig, drohende "Feigenblattfunktion" des Bundesverwaltungsgerichts, Informationen ohne Prüfung in einem ordentlichen Verfahren ins Ausland übermittelbar, Durchlässigkeit der präventiven Erkenntnisse zur Repression müsse sichergestellt und die Stellenkompensation erläutert werden).

Abgelehnt wird die Vorlage von der SP (Mittel Strafverfolgung seien ausreichend und gegebenenfalls ausbaubar; fehlender Zusammenhang zwischen präventiver Polizeiarbeit und Risikominderung), der SVP (Neutralität anstelle von präventiven Überwachungsmassnahmen fördern) und der GPS (keine Vorermittlungstätigkeit ohne Straftatverdacht).

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband beurteilen die Vorlage insgesamt zustimmend.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Economiesuisse unterstützt eine periodisch überprüfbare Anpassung des staatlichen Instrumentariums an die gewandelte Bedrohungslage und hält eine Stärkung des Rechtsschutzes