Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 23 Seiten

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lich die Genehmigungs- und Überprüfungsmechanismen), der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen und das Polizeikommando der Stadt Lugano.

3.2 Frage 2: Total- oder Teilrevision? Halten Sie die vorgeschlagene Teilrevision für ausreichend? Oder würden Sie eine Totalrevision des BWIS begrüssen?

Kantone

Alle Kantone, die sich äusserten (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, SO, BS, BL, SH, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VS, NE, GE, JU), sprechen sich für eine Teilrevision aus. Eine Totalrevision wird als wünschbar, aber wegen der zeitlichen Dringlichkeit nicht machbar erachtet.

Parteien

Die Parteien, die sich konkret zu dieser Frage äussern, wünschen insgesamt eine Teilrevision (Zustimmend: EVP, LPS, GPS; Ablehnend: SVP).

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband beurteilen eine Teilrevision für ausreichend.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Die Dachverbände äussern sich zu dieser Frage nicht.

Weitere im Einzelfall interessierte Kreise / Stellungnahmen ausserhalb der Liste der Vernehmlassungsadressaten

Für eine Totalrevision sind der Schweizerische und der Solothurnische Anwaltsverband (vorbehältlich der Ablehnung der Vorlage als solche).

Eine Teilrevision für ausreichend halten die GSoA (in Bezug auf eine bessere Auskunftspflicht und klarere Einschränkungen der Überwachung), die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Verband Schweizerischer Polizeibeamter, die Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren, das Centre Patronal, die Schweizerische Kriminalkommission und das Polizeikommando der Stadt Lugano.

Amnesty International erachtet die Gesetzessystematik für unübersichtlich und die Demokratischen Juristinnen und Juristen sprechen sich für eine massive Kürzung der Ressourcen des DAP aus.

3.3 Frage 3: Überführung der Auskunfts- und Meldeverordnung ins ordentliche Recht? Wie beurteilen Sie die Überführung der Verordnung vom 7. November 2001 betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit ins ordentliche Recht (Artikel 13a des Entwurfs)? Erachten Sie den Kreis der Auskunftspflichtigen für angemessen?

Kantone

Die Mehrheit der Kantone spricht sich für eine Überführung ins ordentliche Recht aus (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, GL, SO, SH, AI, SG, GR, AG, TG, TI, NE, GE, JU); vorbehalten bleibt die Kenntnis der für die Wahl der auskunftspflichtigen Personen massgebenden Kriterien (BE, NW, VS).