Bericht AuG

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 75 Seiten

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Zu Art. 19 Abs. 1: Ablehnung oder Änderungsvorschlag

Mit einigen Ausnahmen (VS, SH, SO, AI, SP, GPS, CVP, EKA, VKM, JU, die sich nicht zu Abs. 1 geäussert haben) ist der Betrag von 6'000 Franken für die Vernehmlasser viel zu tief angesetzt.

ZG, VD: Verlangen eine bedürfnisgerechte Anpassung;

ZH: Rund 20'000 Franken seien notwendig, um die vom Bund vorgegebenen Ziele zu erreichen.

GR, FR: Es sei während bis zu 5 Jahren jeweils 6'000.-- Franken auszurichten.

VD: Es sei eine transparente Berechnung der Fr. 6'000.-- zu veröffentlichen.

SVP: äussert sich nicht zur Höhe der Integrationspauschale, sie soll jedoch nicht für vorläufig aufgenommene Personen ausgerichtet werden. Diese hielten sich nur vorübergehend in der Schweiz auf, daher seien sie auch nicht zu integrieren (siehe auch Art. 11 VIntA).

Zu Art. 19 Abs. 2: Ablehnung oder Änderungsvorschlag

Kantone: KdK, GR, BL, GL, TG, SH, FR, BE, SG, NE, BS, SZ, UR, SO, VD, OW, NW, LU, AR, ZH

Interessierte Kreise: VSAA, KID, Caritas, SSV, Stadt Zürich, SODK, SFH, HEKS, SGemeindeV, sek, Caritas Bern

KdK, GR, BL, GL, TG, OW, NW, SZ, LU, , FR, BE, SG, NE, BS, UR, SH, SO, KID, Caritas, SSV, SGemeindeV, Stadt Zürich: Abs. 2 soll gestrichen werden, da er viel administrativen Aufwand mit sich bringe und 20% zu wenig als Anreiz seien.

BL, ZH: erachten die Bemessung der Integration gestützt auf die Erwerbsquote als zu einseitig. ZH möchte hier auch die sprachliche und soziale Integration berücksichtigen.

SFH, HEKS, FR, ZH: Die Erwerbsquote allein soll nicht ausschlaggebend sein, da der Kanton auf gewichtige andere Faktoren wie Konjunktur, Verhalten der Arbeitgeber, Gesundheitszustand der vorläufig Aufgenommenen keinen Einfluss habe.

SFH, HEKS, FR, ZH, sek: Die soziale Integration sei auch zu berücksichtigen (Beginn einer Ausbildung, soziales Engagement).

VSAA: Der Erfolgsfaktor sei zuerst mit Pilotprojekten zu testen.

Zu Art. 19 Abs. 3: Ablehnung oder Änderungsvorschlag

Kantone: BS, BE, BL, FR, GR, GL, TG, BE, SG, NE, SZ, VD, NW, AI, JU, OW, ZH, ZG, VS, LU

Parteien: SVP, SP, GPS, CVP

Interessierte Kreise: SSV, SGemeindeV

BS, BL: Diese Pauschale sei an dieselbe kantonale Zahlstelle auszurichten, die auch die übrigen Pauschalen im Ausländer- und Asylbereich erhält.

SSV, Stadt Zürich, SGemeindeV, GR, GL, TG, BE, SG, NE, SZ, VD, NW, AI, JU, OW, ZH, ZG, VS, LU: Die Pauschale sei an eine von der kantonalen Ansprechstelle bezeichnete Stelle auszurichten.

FR: möchte Abs. 3 streichen, da es Sache des Kantons sei darüber zu entscheiden, an welche Behörde ausbezahlt wird.

Art. 21: Tätigkeitsbereich

1 Die Kommission befasst sich mit Fragen, die sich aus dem Aufenthalt von Ausländerinnen und Aus-

ländern, einschliesslich von Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen, ergeben.

2 Sie koordiniert ihre Tätigkeit mit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus.