Bericht AuG

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 75 Seiten

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Ablehnung oder Änderungsvorschlag Kantone: NE

Parteien: CSP CH

Interessierte Kreise: EKA, KID, SSV, SFH, Amnesty International, travail suisse, Caritas, sek, Caritas Bern

EKA, KID, Caritas Bern, SSV, CSP CH, NE: Abs. 1 sei zu ergänzen durch: "... und weiteren Kategorien von Personen die dem Migrationsbereich zuzuordnen sind. Die Kommission widmet sich den Zusammenhängen von Migrationsfragen in internationaler Perspektive".

SFH, Amnesty International: Die Schutzbedürftigen seien ebenfalls zu erwähnen.

SFH, Amnesty International, CSP CH: möchten folgende Ergänzung: "Die Kommission berät den Bundesrat in Flüchtlingsfragen".

sek: Die Kommission solle den Projektkredit weiterhin verwalten.

Travail suisse: Die notwendige Koordination mit anderen Kommissionen sowie die Zusammenarbeit mit Ausländerorganisationen und NGO's seien ebenfalls zu erwähnen.

Art. 22: Information

Die Kommission orientiert die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeiten. Sie kann Stellungnahmen, Empfehlungen und Grundlagenarbeiten im Zusammenhang mit der besonderen Situation von Ausländerinnen und Ausländern veröffentlichen.

Ablehnung oder Änderungsvorschlag

Kantone: GR, TG, JU, ZH, NE

Parteien: SVP Interessierte Kreise: EKA, KID, SSV

EKA, KID, SSV, NE: Ergänzung im Text: " Sie kann Stellungnahmen, Empfehlungen und Grundlagen zu allgemeinen Migrationsfragen und...sowie dem Zusammenleben zwischen der schweizerischen und ausländischen Bevölkerung veröffentlichen."

GR, TG, JU, ZH, SVP: Es sei nicht zulässig, dass die Kommission Empfehlungen oder Richtlinien erlässt, da Migrationspolitik Sache des Parlaments und des Bundesrates sei.

Art. 23: Stellungnahmen und Empfehlungen

Der Bundesrat und die Departemente können bei der Kommission Stellungnahmen und Empfehlungen zu Migrationsfragen einholen. Sie entscheiden über deren Veröffentlichung.

Ablehnung oder Änderungsvorschlag

Kantone: KdK, OW, NW, LU, SZ, GL, UR, TG, SG, GR, JU, ZH

Parteien: SP, SVP

Interessierte Kreise: EKA, sek

KdK, OW, NW, LU, SZ, GL, UR, GR, ZH, SVP: Aus staatsrechtlichen Gründen sei die Kommission nicht legitimiert, Empfehlungen oder Richtlinien zu erlassen, sie soll sich daher auf das Verfassen von Stellungnahmen beschränken.

EKA, sek: wünschen einen zusätzlichen Absatz: "Die Kommission wird bei Gesetzgebungsverfahren im Bereich Migration angehört".

SP: Möchte folgende Änderung: Der Bundesrat oder die Departemente holen für alle Migrationsfragen den Rat oder die Empfehlungen der Kommission ein.

Art. 27: Organisation

1 Die Kommission besteht aus 30 Mitgliedern und wird durch den Bundesrat gewählt, wobei eine angemessene Vertretung von Ausländerinnen und Ausländern berücksichtigt wird.

2 Das Präsidium ist aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten sowie zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten zusammengesetzt.