Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/38: Ratifikation der UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt · 26 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht

Ratifikation der UNESCO-Konvention 2005: Erläuternder Bericht

waltung, Medien, Kultur und Wirtschaft. Die Schweiz hat das Rätoromanische und das Italienische als Regional- und Minderheitensprachen im Sinne der Charta definiert.

• Förderung des Rätoromanischen und Italienischen: Gestützt auf das Bundesgesetz vom

6. Oktober 1995 über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur27 kann der Bund den Kantonen Graubünden und Tessin Finanzhilfen gewähren zur Unterstützung:

− von allgemeinen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur;

− von Organisationen und Institutionen, welche überregionale Aufgaben der Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur wahrnehmen;

− der Verlagstätigkeit in der rätoromanisch- und italienischsprachigen Schweiz;

− der rätoromanischen Presse, zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprache.

Im Jahre 2005 belief sich der jährliche Beitrag an den Kanton Graubünden auf 4'560'000 Franken, derjenigen an den Kanton Tessin auf 2'280'000 Franken.

• Fahrende: Seit 1986 unterstützt der Bund finanziell die „Radgenossenschaft der

Landstrasse“, die Dachorganisation der Fahrenden und Jenischen in der Schweiz. Die „Radgenossenschaft der Landstrasse“ erhielt im Jahre 2005 einen Unterstützungsbeitrag von 300'000 Franken.

Gestützt auf das Bundesgesetz vom 7. Oktober 1994 betreffend die Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“28 unterstützt der Bund ausserdem die 1997 gegründete Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“, in der Fahrende sowie Vertretungen von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam nach Lösungen für aktuelle Probleme suchen. Im Jahr 2005 wurden der Stiftung 152'000 Franken ausgerichtet.

• Pacte de l’audiovisuel: Der erstmals 1996 abgeschlossene und 2002 sowie 2005 verlän-

gerte „Pacte de l’audiovisuel 2006-2008“ ist für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren mit Mitteln in der Höhe von 57,9 Millionen Franken ausgestattet worden. Der „Pacte de l’audiovisuel“ ist eine Vereinbarung der SRG SSR mit sechs Partnern der Filmbranche. Er ermöglicht die partnerschaftliche Zusammenarbeit der audiovisuellen Branche der Schweiz mit der SRG SSR und wirkt auf eine Konsolidierung der finanziellen Förderung des Bundes für unabhängige Fernsehproduktionen hin. Die Mittel gehen als Herstellungsbeiträge an Kino- und Fernsehproduktionen. Zudem werden mit „Succès passage antenne“ Prämien für Ausstrahlungen zugesprochen, die in neue Produktionen investiert werden.

• Aktivitäten des Frankophoniedienstes: Die Schweiz nimmt seit 1989 an den Gipfeltreffen

der Staats- und Regierungschefs der Länder mit gemeinsamer französischer Sprache teil. Heute ist die Schweiz Mitglied sämtlicher Institutionen der Organisation Internationale de la Francophonie (OIF), zu deren politischen Prioritäten die Förderung des Französischen und der Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen gehört. Nebst einem statutarischen Mitgliedschaftsbeitrag entrichtet die Schweiz der Organisation und ihren Akteuren auch freiwillige Beiträge. Der Frankophoniedienst verwaltet einen Kredit von rund 400'000 Franken pro Jahr, der für die Unterstützung der frankophonen Zusammenarbeit bestimmt ist. In diesem Rahmen kann der Dienst auch Projekte im Bereich der Förderung der Vielfalt kultureller und sprachlicher Ausdrucksformen finanzieren.

27 SR 441.3

28 SR 449.1