Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/38: Ratifikation der UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt · 26 Seiten
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Ratifikation der UNESCO-Konvention 2005: Erläuternder Bericht
Die zwischenstaatliche Konferenz der Regierungsexperten
An der ersten Verhandlungsrunde der Regierungsexperten (20. bis 25. September 2004) beschränkten sich die Staaten darauf, in recht allgemeiner Weise ihre Standpunkte darzulegen. Das Ziel dieses Treffens lag nicht darin, den Text des Vorentwurfs im Detail zu verhandeln, sondern die Auffassungen der verschiedenen Staaten über die Konvention kennenzulernen. Der konstruktive Verlauf des Treffens konnte allerdings nicht über die tiefen Divergenzen zwischen den Staaten, die eine Liberalisierung des Austauschs von kulturellen Gütern und Dienstleistungen anstrebten (namentlich die Vereinigten Staaten), und den Staaten, die in diesem Bereich eine gewisse Kontrolle aufrecht erhalten wollten (namentlich die Europäische Union und Kanada), hinwegtäuschen.
Die strittigen Punkte, insbesondere der Gehalt der Rechte und Pflichten oder die Frage der Beziehung der Konvention zu anderen internationalen Rechtsinstrumenten kamen an der zweiten und dritten Verhandlungsrunde der Regierungsexperten (31. Januar bis 11. Februar 2005 und 24. Mai bis 4. Juni 2005) zur Sprache. Es wurde ein Redaktionskomitee bestehend aus 24 Staaten einberufen, darunter auch die Schweiz. Dessen Aufgabe bestand darin, auf Grund der Stellungnahmen der Mitgliedstaaten, der betroffenen internationalen Organisationen (WHK, WTO und WIPO) sowie mehrerer NGO’s, einen einheitlichen Text in einer klaren juristischen Sprache vorzulegen.
Die 33. Generalkonferenz der UNESCO
Am Ende der dritten und letzten Verhandlungsrunde der Regierungsexperten (24. Mai bis 4. Juni 2005) konnten sich die Mitgliedstaaten der UNESCO auf einen überarbeiteten Entwurf einigen. Der Text wurde der UNESCO-Generalkonferenz, die vom 3. bis 21. Oktober in Paris stattfand, zur Verabschiedung vorgelegt. Am 20. Oktober 2005 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der UNESCO mit 148 gegen 2 Stimmen (Vereinigte Staaten und Israel) und 4 Enthaltungen (Australien, Honduras, Liberia, Nicaragua) die Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.
Gegenwärtig (Ende November 2006) haben 21 Staaten die Konvention ratifiziert: Albanien, Bolivien, Burkina Faso, Dschibuti, Ecuador, Guatemala, Kamerun, Kanada, Kroatien, Madagaskar, Mali, Mauritius, Mexiko, Monaco, Moldau, Namibia, Peru, Rumänien, Senegal, Togo, Weissrussland. 13 weitere Länder haben ihr Ratifizierungsverfahren nach ihrem innerstaatlichen Recht bereits abgeschlossen, darunter Dänemark, Finnland, Frankreich, Indien, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien. Weiter laufen Ratifizierungsverfahren in mehreren anderen Ländern, darunter Belgien, Brasilien, Estland, Grossbritannien, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Norwegen, Slowakei, Slowenien und andere.11
1.3.4 Die wichtigsten Positionen auf internationaler Ebene
Auf internationaler Ebene finden sich zwei gegensätzliche Haltungen in Bezug auf die Behandlung von kulturellen Gütern und Dienstleistungen im Handelsverkehr:12
• Für einige Staaten sind kulturelle Güter und Dienstleistungen als Unterhaltungsprodukte zu verstehen und gleich zu behandeln wie jede andere Handelsware. Sie sollen daher
11 Quelle : La diversité des expressions culturelles, Bulletin des nouvelles du Ministère de la Culture et des communications du Québec (http://www.diversite-culturelle.qc.ca).
12 Siehe Raschèr/Fischer, Kultur und Wirtschaft im Gleichgewicht (Anm. 4), S. 814; Ivan Bernier, La bataille de la diversité culturelle, in : Les Tirés-à-Part de la Société Suisse des Auteurs (SSA), Nr. 3, Sommer 2004.