Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/38: Ratifikation der UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt · 26 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Ratifikation der UNESCO-Konvention 2005: Erläuternder Bericht
Mit der Ratifikation der Konvention wird sich die Schweiz an anerkannte Grundsätze eines völkerrechtlichen Instruments anlehnen können, um ihren verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen. Die Konvention stützt die Besonderheit der schweizerischen Kulturpolitik, die zum Ziel hat, den kulturellen Austausch aktiv zu fördern und ein vielfältiges und qualitativ hoch stehendes Angebot sicherzustellen. Schliesslich ist die Konvention auch eine Garantie für unser föderalistisches System der Aufgabenteilung im Bereich der Kultur, insofern sie die jeweilige Kulturpolitik der Kantone im Bereich der Förderung der kulturellen Ausdrucksformen auf internationaler Ebene anerkennt.
Die Ratifikation und die Umsetzung der Konvention bedingen keine Veränderungen auf gesetzgeberischer Ebene. Ihre Anwendung zieht weder für den Bund noch für die Kantone und Gemeinden zusätzliche Aufgaben nach sich.