Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/38: Ratifikation der UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt · 26 Seiten

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Ratifikation der UNESCO-Konvention 2005: Erläuternder Bericht

steht.35 Es kann sich folglich nur positiv auf die Wirtschaft auswirken, wenn die notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen zu bewahren und zu fördern.

Die Schweiz betreibt im Bereich der Kultur und der Audiovision hinsichtlich des Marktzugangs eine Politik, die den Austausch fördert.36 Es ist wichtig, an dieser Stelle in Erinnerung zu rufen, dass es nicht darum geht, mittels der UNESCO-Konvention den Handel mit Kulturgütern einzuschränken, sondern ganz im Gegenteil dem Grundsatz der Öffnung gegenüber anderen Kulturen Nachachtung zu verschaffen, dies in Respektierung der Menschenrechte und gleichzeitig in Anerkennung der besonderen Natur kultureller Güter und Dienstleistungen, im Sinne der Allgemeinen Erklärung der UNESCO zur kulturellen Vielfalt. Es handelt sich um ein Übereinkommen, das dem Kultursektor einen spezifischen Rahmen in der internationalen Handelsordnung zuweist, ohne das Handelsrecht zu modifizieren. Es bietet den Vertragsparteien einen Bezugspunkt, einen verbindlichen Verhaltenskodex. Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sind dem Geist der Öffnung gegenüber anderen Kulturen verpflichtet und nicht dem Rückzug auf sich selbst.

3.4 Andere Auswirkungen: Die Rolle der Zivilgesellschaft

Der Staat kann nicht alleine zum Schutz und zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt beitragen, auch die Zivilgesellschaft hat ihren Teil zu leisten. In der Tat sind wichtige Initiativen aus der Zivilgesellschaft entstanden, in Ländern des Südens und des Nordens, und ihre Akteure bringen neue, originelle, dynamische und kritische Vorschläge in die Diskussion über die globale „Gouvernanz“ (gute Regierungsführung) einzubringen.

Die Erarbeitung der Konvention wurde von den Schweizer Kulturorganisationen aufmerksam verfolgt. Die Schweizerische UNESCO-Kommission organisierte zusammen mit „Traditions pour Demain“ und der Erklärung von Bern drei öffentliche Konsultationen (August 2004, Januar 2005, April 2005), um eine gemeinsame Position der verschiedenen Sektoren der schweizerischen Zivilgesellschaft, die von kulturellen Fragen betroffen sind, festzulegen.37 Dieses Vorgehen hat es der Schweiz ermöglicht, eine Bestimmung der Konvention durchsetzen, wonach die Vertragsparteien „die grundlegende Rolle der Zivilgesellschaft (…) anerkennen“ und sie „die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft an ihren Bemühungen [ermutigen], die Ziele dieses Übereinkommens zu erreichen“ (Art. 11). Diese wichtige Bestimmung gewährleistet, dass die Umsetzung der Konvention auf demokratische Art und Weise erfolgen kann.

Um die Reflexion über die Frage des Schutzes und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu vertiefen und sie breiter abzustützen, wurde am 28. September 2005 eine Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt ins Leben gerufen. Über 70 Berufsorganisationen (der Künstlerinnen und Autoren, Kultur- und Medienveranstalter, Organisationen des Buchwesens und der Urheber, Nichtregierungsorganisationen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und andere) haben sich darin zusammengeschlossen. Die Schweizer Koalition ist zusammen mit weiteren dreissig nationalen Koalitionen aus aller Welt Mitglied des Internationalen Verbandes der Koalitionen für die kulturelle Vielfalt.

35 Christoph Weckerle / Michael Söndermann, Das Umsatz- und Beschäftigungspotenzial des kulturellen Sektors: Erster Kulturwirtschaftsbericht der Schweiz, Zürich 2003.

36 Bericht des Bundesrates vom 2. Dezember 2005 über die WTO/GATS-Verhandlungen und Ausnahmen im öffentlichen Dienstleistungsbereich und im Subventionssystem (in Erfüllung des Postulats 03.3456 der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 14.08.2003), S. 11.

37 Webseite der Schweizerische UNESCO-Kommission über die kulturelle Vielfalt: http://www.unesco.ch/work-d/vielfalt.htm