Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/38: Ratifikation der UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt · 26 Seiten
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Ratifikation der UNESCO-Konvention 2005: Erläuternder Bericht
1.3 Entstehung der Konvention4
1.3.1 Vorgeschichte
Die Diskussionen um die Erhaltung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen angesichts des Drucks durch die wirtschaftliche Globalisierung und die Liberalisierung der Handelsbeziehungen wurden bis in die 1990er Jahre im wesentlichen im Rahmen multilateraler Wirtschaftsverhandlungen geführt. Einzelne Regierungen empfanden das internationale Handelsrecht mehr und mehr als Einschränkung ihrer Möglichkeiten, ihre Kulturwirtschaften zu steuern. Die seit dem Abschluss der Uruguay-Runde 1994 manifesten Spannungen erreichten ihren Höhepunkt anlässlich der Verhandlungen über den Entwurf eines multilateralen Investitionsabkommens (MAI) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in den Jahren 1995 bis 1998. Im Jahr 1998 scheiterten die Verhandlungen über das MAI, weil Frankreich keine Mehrheit für den Vorschlag einer Ausnahmeklausel für die Kultur („exception culturelle“) hinter sich scharen konnte. Damit war offenkundig geworden, dass Instanzen mit rein wirtschaftlicher Ausrichtung nicht geeignet sind, um die Berücksichtigung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im internationalen Handel zu befördern; dass nur die Verankerung des Prinzips der kulturellen Vielfalt in einer internationalen Konvention in angemessener Weise garantieren kann, dass die Handelspolitiken sich künftig nach diesen Grundsätzen richten.5
Heute sind Förderung und Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen auf internationaler Ebene ein Schwerpunktthema der Kulturpolitik geworden. Davon zeugt die Vielzahl der bisher verabschiedeten Erklärungen in verschiedenen internationalen Gremien:
• Europarat: Erklärung über kulturelle Vielfalt, verabschiedet am 7. Dezember 2000;
• Francophonie: Erklärung von Cotonou, verabschiedet am 15. Juni 2001; Erklärung von Beirut, verabschiedet am 20. Oktober 2002;
• UNESCO: Allgemeine Erklärung der UNESCO zur kulturellen Vielfalt, verabschiedet am 2. November 2001.
1.3.2 Réseau international sur la politique culturelle
Am Anfang der UNESCO-Konvention steht das damals von 20 Ländern, darunter auch der Schweiz, gegründete Réseau international sur la politique culturelle (RIPC). Das RIPC, mit gegenwärtig 68 Mitgliedstaaten, ist eine internationale Plattform der Kulturminister zum Austausch von Ideen zu den neuen Herausforderungen im Bereich der Kulturpolitik. Seit seiner Gründung im Jahr 1998 bemüht sich das RIPC um ein weltweites Gleichgewicht in der Kulturwirtschaft.
Die Schweiz nahm als Mitglied der „Kontaktgruppe“, die als Lenkungsausschuss des Netzwerks fungiert, stets eine aktive Rolle wahr. Während ihres Präsidialjahres 2001 organisierte sie am 24. bis 26. September in Luzern die Vierte jährliche Ministerkonferenz. Wichtigstes Resultat dieser Konferenz war der Beschluss, sich für die Erarbeitung eines international verbindlichen Rechtsinstruments einzusetzen, das zum Ziel haben sollte, die kulturelle Vielfalt zu erhalten und zu fördern. In der Erklärung von Beirut vom 20. Oktober 2002 beschlossen die Mitgliedstaaten der
4 Ausführlicher Bericht bei: Andrea F.G. Raschèr / Yves Fischer, Kultur und Wirtschaft im Gleichgewicht: Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, in: AJP/PJA 7 (2006), S. 813-832; hier S. 815-819.
5 Zum Paradigmenwechsel vom Konzept der „exception culturelle“ zum Konzept der „diversité culturelle“ siehe Christoph B. Graber, The new UNESCO convention on cultural diversity: a counterbalance to the WTO?, in Journal of International Economic Law 9 (2006) S. 553-574.