Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/7: Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten · 28 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Ausgangslage

Am 23. Juni 2000 reichte Nationalrat Jean-Michel Cina eine parlamentarische Initiative ein, welche verlangt, dass der Bund ein Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten im Freien sowie für das Bergführerwesen schafft. Der Zweck der Initiative besteht darin, die Sicherheit der Kunden zu verbessern.

Am 4. Mai 2001 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates diese parlamentarische Initiative vorgeprüft. Mit 13 zu 7 Stimmen beantragte sie, ihr keine Folge zu geben. Eine Minderheit wollte ihr Folge geben. Die Kommission beantragte zudem, dem Bundesrat eine Motion zu überweisen. Dem stellte sich eine zweite Minderheit entgegen, welche die Motion lediglich als Postulat überwiesen haben wollte.

Am 19. September 2001 sprach sich der Nationalrat gegen den Antrag der Kommission aus und gab der Initiative Folge mit der Begründung, dass mit einem Rahmengesetz nicht nur der Konsument geschützt, sondern dass damit in der Öffentlichkeit auch ein deutliches Zeichen gegen die Banalisierung sportlicher Risikoaktivitäten gesetzt werde1.

Gestützt auf Artikel 21quaterAbsatz 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG)2 beauftragte der Nationalrat eine Kommission mit der Ausarbeitung einer Vorlage. Diese Aufgabe wurde mit Entscheid des Büros des Nationalrates der Kommission für Rechtsfragen übertragen.

1.2 Arbeiten der Kommission und der Subkommission

Am 24. Juni 2003 beauftragte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eine ad hoc Subkommission mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs zu einem Gesetz im Sinne der parlamentarischen Initiative. Diese von Nationalrat Cina präsidierte Subkommission setzt sich zusammen aus den Nationalrätinnen Garbani und Huber sowie den Nationalräten Joder und Mathys. Sie trat zwischen November 2003 und Dezember 2004 fünfmal zusammen und hörte dabei Experten der verschiedenen von der Initiative betroffenen Branchen an sowie einen Vertreter des Kantons Graubünden, der ein Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen hat, sowie einen Vertreter des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen.

Am 6. Dezember 2004 verabschiedete die Subkommission mit 3 zu 0 Stimmen einen Vorentwurf zuhanden ihrer Kommission. Am 27. Mai 2005 beauftragte die Kommission die Subkommission, einige Fragen genauer abzuklären. Zwischen Juni und Dezember 2005 trat die Subkommission in ihrer neuen Zusammensetzung – Präsident Chevrier, Huber, Hämmerle, Joder und Mathys – zu insgesamt drei Sitzungen zusammen.

1 AB 2001 N 1065

2 SR 171.11 ; vgl. Art. 173 Ziff. 3 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz; ParlG; SR 171.10)