Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/7: Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten · 28 Seiten
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2.1.3 Richtlinien des Bundesamtes für Sport (BASPO)
Nach dem tragischen Unfall im Saxetbach (Berner Oberland), der am 27. Juli 1999 21 Personen, darunter vielen Touristen aus Australien, das Leben kostete, hat das VBS bei den Kantonen und interessierten Verbänden eine Vernehmlassung über mögliche Massnahmen durchführen lassen. In den Antworten wurden vor allem einheitliche Ausbildungen verlangt, was den damaligen Departementsvorsteher bewog, das Bundesamt für Sport (BASPO) mit der Koordination der entsprechenden Arbeiten zu beauftragen. Eine Arbeitsgruppe mit den interessierten Fachverbänden hat in der Folge unter der Führung des BASPO Richtlinien für das Canyoning für die Jahre 2000 und 2001 ausgearbeitet. Diese Richtlinien sehen eine zweistufige Ausbildung und regelmässige Weiterbildung der Canyoning-Führer vor. Die Richtlinien wurden danach überarbeitet und in eine definitive Form gebracht. Parallel dazu hat die Arbeitsgruppe einen Canyoning-Kodex erarbeitet, mit dem sich die Veranstalter verpflichten, bei kommerziell durchgeführten Canyoning-Touren den Gästen grösstmögliche Sicherheit und Qualität anzubieten. Im Jahr 2002 wurden dann analoge Richtlinien auch für das Rafting ausgearbeitet. Den Richtlinien kommt jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit zu, da entsprechende Rechtsgrundlagen fehlen. Im Moment ist auch noch nicht abzusehen, ob und wann die Ausbildungen vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) als eigentliche Berufsausbildungen anerkannt werden.
2.1.4 Stiftung „Safety in adventures“
Im Nachgang zum tragischen Canyoningunglück im Saxetbach Mitte 1999 sowie dem Bungy-Jumping-Unfall in Stechelberg im Frühjahr 2000 wurden von verschiedenen Stellen Massnahmen gefordert, um das Sicherheitsrisiko bei Abenteuer-, Risiko- und Extremtätigkeiten in geeigneter Weise in den Griff zu bekommen. Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern hat die Initiative ergriffen und in Zusammenarbeit mit interessierten Kreisen ein Konzept für mehr Sicherheit erarbeitet. Einbezogen waren andere Kantone, das BASPO, der Schweizerische Versicherungsverband, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) und die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), der Tourismus sowie die Branchenverbände. Die Vorarbeiten führten 2003 zur Gründung der Stiftung „Safety in adventures“. Nebst den Kantonen Bern, Zürich und Basel Stadt, der SUVA und der bfu, des Schweizer Tourismus Verbands und Schweiz Tourismus, den Branchenverbänden ist auch die Eidgenossenschaft Gründungsmitglied.
Die Stiftung20 setzt sich zum Ziel, die Sicherheit kommerziell angebotener Outdoor- und Adventure-Aktivitäten wie Riverrafting, Canyoning usw. zu verbessern und den Standard mit dem Label „Safety in adventures“ gegenüber der Öffentlichkeit zu dokumentieren. Die Stiftung hat die Schutzziele definiert und die Anforderungen an die Unternehmen festgelegt (dazu gehören alle sicherheitsrelevanten Anforderungen wie Ausbildung, Material und Abläufe). Interessierte Unternehmen können ihr Sicherheitskonzept von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. Wird der verlangte Sicherheitsstandard eingehalten, dann verleiht die Stiftung ein jährlich zu
20 www.safetyinadventures.ch