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Vernehmlassung 2007/109: Verordnung über das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (gleichzeitig mit der Anhörung 'Verordnung über die Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit') · 34 Seiten

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Anhang 5

Periodische Berichterstattung

Bericht Inhalt/Frist zur Einreichung Periodizität

Jahresbericht Bericht der Kernanlagen, mit einer Zusammenfassung Kalenderjahr Sicherheit und einer Beurteilung insbesondere des Betriebs und

der Sicherheit, des Anlagezustandes, standortspezifi-

scher Änderungen, der Organisation und des Perso-

nals, des Strahlenschutzes, der radioaktiven Abfälle,

der radiologischen Situation sowie der Erkenntnisse

aus der Verfolgung des Standes von Wissenschaft und

Technik. Er enthält die Resultate der systematischen

Sicherheitsbewertungen und berichtet über den Stand

der Pendenzen des ENSI, Ereignisse und Befunde,

Änderungen sowie Instandhaltungsarbeiten.

Einzureichen bis spätestens am 1. März des Folgejah-

res.

Jahresbericht . Bericht der Kernanlagen mit den wesentlichen Kalenderjahr Sicherung

Angaben über die Sicherungsorganisation sowie einer

Zusammenfassung aller Ereignisse des vergangenen

Jahres im Bereich Sicherung. Er gibt insbesondere

Auskunft über Personal und Organisation der Siche-

rung, Spezialeinsätze der Betriebswache, den Einsatz

von Drittfirmen für Bewachungsaufgaben, Erfahrun-

gen im Sicherungsbereich während des Revisionsstill-

standes, Häufigkeit und Ergebnisse von Prüfungen

und Funktionstests der Sicherungseinrichtungen, den

Ausfall wichtiger Sicherungskomponenten, bauliche

Veränderungen, besondere Ereignisse und Befunde

sowie über die Statistik zum Ausweiswesen der

Sicherungszonen. Der Bericht ist zu klassifizieren.

Einzureichen bis spätestens am 1. März des Folgejah-

res.

Quartalsbericht Bericht des Zentralen Zwischenlagers, der geologi- Quartal

schen Tiefenlager und des Paul Scherrer Instituts

insbesondere über die Personendosen, die Anlagen-

und Arealdosimetrie, die Abgaben radioaktiver Stoffe

mit Abluft und Abwasser, die Umgebungsüberwa-

chung, die radioaktiven Abfälle, Konditionierungs-

kampagnen, Ereignisse und Befunde, Änderungen und

Instandhaltungsarbeiten.

Einzureichen bis spätestens am Ende des Folgemonats

zum Berichtsquartal.

Monatsbericht Bericht der Kernkraftwerke über den Betrieb der Monat

Anlage und Vergleichsdarstellungen mit früheren