Vorlage
Vernehmlassung 2007/109: Verordnung über das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (gleichzeitig mit der Anhörung 'Verordnung über die Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit') · 34 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage
Anhang (Art. 17)
Änderung bisherigen Rechts
Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:
1. Verordnung vom 27. Juni 20015 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
Anhang 2 Ziffer 21a
Zu den entsprechenden Zwecken und unter den entsprechenden Bedingungen können Personendaten an folgende Behörden und Amtsstellen weitergegeben werden:
21a. das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat im Zusammenhang mit dem Vollzug der Aufgaben gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 20076 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat;
2. Verordnung vom 19. Dezember 20017 über die Personensicherheitsprüfungen
Anhang 1 Ziffer 2
Funktionen in der Bundesverwaltung, für die eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
2. Zusätzliche Funktionen in den einzelnen Departementen und in der Bundeskanzlei
…
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Organisationseinheiten Funktionen
Bundesamt für Energie Kader des BFE Bern
Mitarbeitende Personaldienst, Finanzdienst,
Informatik, Sektion Internationales, Assistenzdienst Sektion Internationales