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Vernehmlassung 2007/109: Verordnung über das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (gleichzeitig mit der Anhörung 'Verordnung über die Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit') · 34 Seiten

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Anhang (Art. 17)

Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:

1. Verordnung vom 27. Juni 20015 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

Anhang 2 Ziffer 21a

Zu den entsprechenden Zwecken und unter den entsprechenden Bedingungen können Personendaten an folgende Behörden und Amtsstellen weitergegeben werden:

21a. das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat im Zusammenhang mit dem Vollzug der Aufgaben gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 20076 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat;

2. Verordnung vom 19. Dezember 20017 über die Personensicherheitsprüfungen

Anhang 1 Ziffer 2

Funktionen in der Bundesverwaltung, für die eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

2. Zusätzliche Funktionen in den einzelnen Departementen und in der Bundeskanzlei

…

Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Organisationseinheiten Funktionen

Bundesamt für Energie Kader des BFE Bern

Mitarbeitende Personaldienst, Finanzdienst,

Informatik, Sektion Internationales, Assistenzdienst Sektion Internationales

5 SR 120.2

6 SR 732.2

7 SR 120.4