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Vernehmlassung 2007/109: Verordnung über das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (gleichzeitig mit der Anhörung 'Verordnung über die Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit') · 34 Seiten
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Bericht Inhalt/Frist zur Einreichung Periodizität
Monaten (Trends), insbesondere über den Betrieb und
die Sicherheit, Chemie, den Strahlenschutz, mit
Angaben über die Personendosimetrie, die Abgaben
radioaktiver Stoffe, die radioaktiven Abfälle, Ereignis-
se und Befunde, Organisation, Personal und Ausbil-
dung, sowie Projekte, Analysen, Rückfluss aus
Betriebserfahrungen, Ereignisse in vergleichbaren
Anlagen, Tätigkeiten und Ergebnisse der Instand-
haltung.
Einzureichen bis spätestens am Monatsende des
Folgemonats.
Revisionsbericht Bericht der Kernkraftwerke mit Beschreibung und Pro Revision der Technik Bewertung aller sicherheitstechnisch bedeutenden Anlage
Massnahmen, Ergebnisse und Erkenntnisse aus den
Tätigkeiten während der Revision.
Einzureichen:
a. als Erstausgabe 4 Arbeitstage vor der geplanten
Wiederinbetriebnahme der Anlage;
b. vollständig bis spätestens 3 Monate nach Wieder-
inbetriebnahme der Anlage.
Revisionsbericht Bericht der Kernkraftwerke zur Revision, mit detail- Pro Revision der Strahlenschutz lierten Angaben über die strahlenschutztechnischen Anlage
Messungen und Erkenntnisse, einer Beurteilung durch
den Betreiber und mit Vorschlägen für weitere dosis-
reduzierende Massnahmen.
Einzureichen bis spätestens 3 Monate nach Wiederin-
betriebnahme der Anlage.
Revisionsbericht Bericht der Kernkraftwerke, mit den Resultaten und Pro Revision der Physik der Bewertung der beim Wiederanfahren nach der Anlage
Revision durchgeführten reaktorphysikalischen
Messungen (Physikmessungen) für verschiedene
Leistungsstufen.
Einzureichen:
a. Ergebnisse der Nulllast- und Anfahrmessungen vor
dem Wiederanfahren der Anlage über 5 Prozent
Nennleistung;
b. vollständiger Bericht bis spätestens 3 Monate nach
Wiederinbetriebnahme der Anlage.
Dosimetriebericht Bericht der Kernanlagen mit Angaben über Kollektiv- Kalenderjahr
dosen, Dosisverteilungen, Individualdosen und
arbeitsspezifische Kollektivdosen.
Einzureichen bis spätestens am 1. März des Folge-
jahres.
Bericht über die Bericht der Kernkraftwerke, des Zentralen Zwischen- Quartal Umgebungs- lagers, der geologischen Tiefenlager und des Paul
überwachung Scherrer Instituts über die Umgebungsüberwachung
mit den Angaben über die Abgabe radioaktiver Stoffe
und die Überwachung von Radioaktivität und Direkt-
strahlung in der Umgebung der Anlagen. Dieser