Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 26 Seiten

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Bonus für Anlagen kleiner Leistung:

Alle Windenergieanlagen erhalten einen Bonus auf die oben beschriebene Einspeisevergütung. Der Bonus beträgt 6 Rp/kWh für Anlagen mit einer Nennleistung bis und mit 500 kW. Anlagen mit einer Nennleistung P grösser als 500 kW erhalten einen um den Faktor 500/P [kW] reduzierten Bonus. Damit werden die höheren Gestehungskosten von Anlagen mit kleiner Leistung kompensiert.

Berechnungsbeispiele:

Anlage 1 mit einer Nennleistung von 330 kW erhält den vollen Bonus von 6 Rp/kWh.

Anlage 2 mit einer Nennleistung von 850 kW erhält einen reduzierten Bonus von 500/850×6=3.53 Rp/kWh.

Anlage 3 mit einer Nennleistung von 2'000 kW erhält einen reduzierten Bonus von 500/2000×6=1. 5 Rp/kWh.

Bonus für Höhenlagen:

Windenergieanlagen an Standorten über 1'700 Meter über Meer erhalten einen Bonus von 2 Rp/kWh auf die oben beschriebene Einspeisevergütung. Damit werden die höheren Gestehungskosten in Höhenlagen auf Grund der Ertragseinbussen durch Vereisung und geringere Luftdichte kompensiert. Die Boni für Anlagen kleiner Leistung und für Höhenlagen sind kumulativ.

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