Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 26 Seiten
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Erläuterungen zu Anhang 1.3 (Anschlussbedingungen für Windenergie)
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Referenzertrags-Modell und basiert auf dem Schweizer Referenzstandort (siehe unten).
Die Berechnung erfolgt im Übrigen nach der Amortisationsmethode mit der unter Ziffer 4.2 genannten Amortisationszeit und einem Zinssatz von 5 %.
Der Referenzstandort Schweiz ist durch folgende vier Merkmale charakterisiert:
1. Mittlere Windgeschwindigkeit=4.5m/s auf 50m über Grund
2. logarithmisches Höhenprofil
3. Weibull-Verteilung mit k=2
4. Rauhigkeitslänge=0.1m
Berechnung der Einspeisevergütung:
1. Berechnung des Referenzertrags auf Grund der Leistungskennlinie und der Nabenhöhe der
gewählten Windenergieanlage und der Merkmale des Referenzstandorts Schweiz. Für diese Berechnung wird das BFE eine Richtlinie erlassen.
2. Die Vergütung beträgt in den ersten 5 Jahren nach Inbetriebnahme 23 Rp/kWh.
3. Fünf Jahre nach Inbetriebnahme wird der effektive Ertrag ermittelt. Der effektive Ertrag berechnet
sich aus dem arithmetischen Mittel der Stromproduktion der ersten 5 Jahre nach Inbetriebnahme.
4. Ist der effektive Ertrag ≥150% des Referenzertrags, so wird die Einspeisevergütung sofort bis zum
Ende der Vergütungsdauer auf 12 Rp/kWh gesenkt.
5. Ist der effektive Ertrag < 150% des Referenzertrags, so verlängert sich die Vergütung von 23
Rp./kWh um 2 Monate pro 0.75%, welche der effektive Ertrag 150% des Referenzertrags unterschreitet. Danach wird die Vergütung bis zum Ende der Vergütungsdauer auf 15 Rp/kWh gesenkt.
Berechnungsbeispiele:
Anlage 1 erzielt nach 5 Jahren mehr als 150% des Referenzertrags. Der Betreiber hat 5 Jahre lang 23 Rp/kWh erhalten und wird für die restlichen 15 Jahre der Vergütungsdauer 15 Rp/kWh erhalten. Die durchschnittliche Vergütung über die gesamte Vergütungsdauer beträgt 5/20×23 + 15/20×15 =17 Rp/kWh.
Anlage 2 erzielt nach 5 Jahren 100% des Referenzertrags. Der Betreiber erhält für weitere 50/0.75×2=133 Monate die Vergütung von 23 Rp/kWh. Die durchschnittliche Vergütung über die gesamte Vergütungsdauer beträgt 193/240×23 + 47/240×15 = 21.43 Rp/kWh.
Anlage 3 erzielt nach 5 Jahren 80% des Referenzertrags. Der Betreiber erhält für die gesamte verbleibende Vergütungsdauer von 180 Monaten die Vergütung von 23 Rp/kWh. Die durchschnittliche Vergütung über die gesamte Vergütungsdauer beträgt 23 Rp/kWh.
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