Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 26 Seiten
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Erläuterungen zu Anhang 1.5 (Anschlussbedingungen für Biomasseenergieanlagen) Anschlussbedingungen für Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA)
Erneuerbarer Anteil
Von der produzierten Energie wird 50% als erneuerbar angerechnet. Erhebungen der Zusammensetzung von Siedlungsabfällen haben gezeigt, dass 50% des Energieinhaltes aus erneuerbaren Stoffen stammen.
Berechnung der Vergütung
Die Berechnung erfolgt nach der Amortisationsmethode mit der unter Ziffer 3.2 genannten Amortisationszeit und einem Zinssatz von 5%.
Da nur 50% der Energie als erneuerbar gilt, wird die kostendeckende Vergütung auch nur für die Hälfte der Energieproduktion erstattet. Die restliche Energiemenge muss zum Marktpreis verkauft werden.
Die Vergütung wird nach der folgenden Formel bestimmt:
Vergütung = Stromgestehungskosten + (Stromgestehungskosten – Marktpreis)
Die Gestehungskosten mit allen dazugehörenden Annahmen sind im Bericht des BFE „Berechnung der Referenzanlagen KVA für die kostendeckende Einspeisevergütung“ zu finden.
Die Vergütung wird jährlich anhand der Jahresmittelwerte des Vorjahres festgelegt.
Beispiele der Berechung der Vergütung:
003786635