Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 26 Seiten

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Erläuterungen zu Anhang 1.6 (Risikoabsicherung für Geothermieanlagen)

Zielsetzung:

Der Bau von Anlagen zur Stromproduktion aus geothermischer Energie birgt geologische Risiken (Fündigkeit, Förderrate, Fluidtemperatur, Fluidchemismus). Die Risikoabsicherung für Geothermieanlagen hat zum Ziel:

• Den Bau von Geothermieanlagen zur Stromproduktion zu fördern.

• Im Misserfolgs- und Teilerfolgsfall eine angepasste energetische Nutzung der Geothermieanlage

sicherzustellen.

Mindestanforderungen:

Artikel 15a Absatz 1 EnG verknüpft die Risikoabsicherung für Geothermieanlagen mit den Stromzielen nach Artikel 1 EnG. Aus diesem Grund wird zusätzlich zu den Mindestanforderungen wie sie unter dem Stichwort „effizienteste Technologie“ für die Einspeisevergütung gelten, eine Mindestanforderung an den Stromnutzungsgrad der Anlage gestellt: Es werden nur Anlagen zur Risikodeckung zugelassen, welche im Jahresmittel einen Stromnutzungsgrad von mindestens 1.5% aufweisen. Gesamtnutzungsgrad und Stromnutzungsgrad beziehen sich auf die jährlich zur Verfügung stehende Energie am Bohrlochkopf.

Mindestanforderung an den Jahresnutzungsgrad

60

50

40

30

20

10

0

0 1 2 3 4 56

Nutzungsgrad Strom [%]

Abgesicherte Kosten:

Die Risikodeckung erstreckt sich ausschliesslich auf diejenigen Projektteile, welche mit einem geologischen Risiko behaftet sind. Es handelt sich dabei um die Bohr- und Testarbeiten und die damit in direktem Zusammenhang stehenden Arbeiten und Anlagenteile. Die anrechenbaren Arbeiten und Anlagenteile sind im Anhang 1.6 aufgelistet. Die Risikodeckung deckt maximal 50% der Kosten dieser Projektteile.

Verfahren:

Das Verfahren orientiert sich an den Abläufen, welche in den Jahren 1987-1998 bei der Risikodeckung des Bundes für Geothermiebohrungen angewendet wurde. Im Verfahren treten vier Akteure auf:

1. Projektant: Er reicht ein Gesuch um Risikoabsicherung ein. Wird diese gewährt, schliesst er mit

der Netzgesellschaft einen Vertrag ab und führt danach die geplanten Projektarbeiten durch.

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