Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 26 Seiten
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Erläuterungen zu Anhang 1.6 (Risikoabsicherung für Geothermieanlagen)
Zielsetzung:
Der Bau von Anlagen zur Stromproduktion aus geothermischer Energie birgt geologische Risiken (Fündigkeit, Förderrate, Fluidtemperatur, Fluidchemismus). Die Risikoabsicherung für Geothermieanlagen hat zum Ziel:
• Den Bau von Geothermieanlagen zur Stromproduktion zu fördern.
• Im Misserfolgs- und Teilerfolgsfall eine angepasste energetische Nutzung der Geothermieanlage
sicherzustellen.
Mindestanforderungen:
Artikel 15a Absatz 1 EnG verknüpft die Risikoabsicherung für Geothermieanlagen mit den Stromzielen nach Artikel 1 EnG. Aus diesem Grund wird zusätzlich zu den Mindestanforderungen wie sie unter dem Stichwort „effizienteste Technologie“ für die Einspeisevergütung gelten, eine Mindestanforderung an den Stromnutzungsgrad der Anlage gestellt: Es werden nur Anlagen zur Risikodeckung zugelassen, welche im Jahresmittel einen Stromnutzungsgrad von mindestens 1.5% aufweisen. Gesamtnutzungsgrad und Stromnutzungsgrad beziehen sich auf die jährlich zur Verfügung stehende Energie am Bohrlochkopf.
Mindestanforderung an den Jahresnutzungsgrad
60
50
40
30
20
10
0
0 1 2 3 4 56
Nutzungsgrad Strom [%]
Abgesicherte Kosten:
Die Risikodeckung erstreckt sich ausschliesslich auf diejenigen Projektteile, welche mit einem geologischen Risiko behaftet sind. Es handelt sich dabei um die Bohr- und Testarbeiten und die damit in direktem Zusammenhang stehenden Arbeiten und Anlagenteile. Die anrechenbaren Arbeiten und Anlagenteile sind im Anhang 1.6 aufgelistet. Die Risikodeckung deckt maximal 50% der Kosten dieser Projektteile.
Verfahren:
Das Verfahren orientiert sich an den Abläufen, welche in den Jahren 1987-1998 bei der Risikodeckung des Bundes für Geothermiebohrungen angewendet wurde. Im Verfahren treten vier Akteure auf:
1. Projektant: Er reicht ein Gesuch um Risikoabsicherung ein. Wird diese gewährt, schliesst er mit
der Netzgesellschaft einen Vertrag ab und führt danach die geplanten Projektarbeiten durch.
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