Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 26 Seiten

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Anhänge

Erläuterungen zu Anhang 1.1 (Anschlussbedingungen für Kleinwasserkraft)

zu 3 Berechnung der Vergütung

Die Berechnung erfolgt nach der Amortisationsmethode mit der unter Ziffer 4.2 genannten Amortisationszeit und einem Zinssatz von 5%.

zu Ziff. 3.2: Als Basis für die Festlegung der Höhe der Grundvergütung dient die äquivalente Leistung, die aus der effektiven Brutto-Stromproduktion pro Kalenderjahr und den Jahresstunden berechnet wird. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Fixkosten bei etwas geringerer Produktion (z.B. aufgrund von Schwankungen im Wasserdargebot) anteilsmässig höher sind.

zu Ziff. 3.3: Der Eigenverbrauch der Energieanlage beispielsweise für Steuerung, Hydraulik, Beleuchtung, Heizung etc. wird als Durchschnittswert pro Anlagentyp in die Berechnung einbezogen. Der Vergütungsansatz ist entsprechend tiefer angesetzt.

zu Ziff. 3.4 und 3.5: Der Druckstufen-Bonus trägt dem Umstand Rechnung, dass Niederdruckkraftwerke, d.h. Kraftwerke mit geringen Fallhöhen, in der Regel höhere Gestehungskosten aufweisen als Hochdruckkraftwerke. Damit bei der Vergütung keine Sprünge entstehen, wird dieser Bonus auch anteilig nach der Brutto-Fallhöhe berechnet, analog der Grundvergütung.

zu Ziff. 3.6 und 3.7: Die Gestehungskosten von Kleinwasserkraftwerken (für Neuanlagen und Erweiterungen/Erneuerungen) sind massgeblich abhängig vom Umfang des erforderlichen Wasserbaus (inkl. Druckleitung). Diesem Umstand wird mit dem Wasserbau-Bonus Rechnung getragen. Betragen also die Investitionskosten für den Wasserbau (inkl. Druckleitung) mindestens 30% der Gesamtinvestitionskosten des Projekts (Neubau oder Erweiterung/Erneuerung), so wird der Wasserbau-Bonus abgestuft nach Leistungsklasse gewährt. Der Wasserbau-Bonus wird nicht interpoliert oder anteilig berechnet.

zu 4 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung

Bei der Kleinwasserkraft ist das technische Kostensenkungspotenzial weit gehend ausgeschöpft. Es ist im Gegenteil zu erwarten, dass die Gestehungskosten eher steigen werden, da die besten

Standorte heute bereits genutzt sind oder als erste genutzt werden. Die Degression wird deshalb auf 0% gesetzt.

zu 5 Voranmelde- und Bescheidverfahren

Die Möglichkeit einer Verlängerung der Fristen ist nicht vorgesehen. Kann eine Frist nicht eingehalten werden, fällt das Projekt aus dem System. Es kann gemäss Ziff. 5.1 später erneut vorangemeldet werden.

zu Ziff. 5.1, Buchst. g: Die Investitionskostenrechnung muss einerseits detailliert die geplante Investition enthalten (insbesondere muss der Wasserbau inkl. Druckleitung separat ausgewiesen

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