Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 26 Seiten

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Energetische Anforderungen:

Die Heizung des Faulturmes muss im Normalbetrieb mit Abwärme erfolgen. Eine externe Wärmenutzung kann nicht gefordert werden, da die Anlagen meist ausserhalb des Siedlungsgebietes stehen.

Das BHKW muss einen minimalen elektrischen Wirkungsgrad von 37 % aufweisen. Die Werte müssen gemäss Herstellerangaben für Klärgas und unter Einhaltung der LRV-Grenzwerte erreicht werden.

Stromgestehungskosten

Die Gestehungskosten mit allen dazugehörenden Annahmen sind im Bericht des BFE „Berechnung der Referenzanlagen ARA für die kostendeckende Einspeisevergütung“ zu finden.

Die Vergütung wird in Abhängigkeit der Anlagengrösse (Einwohnerwerte) definiert. Dadurch ist keine nachträgliche Tarifanpassung notwendig, und es besteht ein Anreiz, mit der bestehenden Biomasse möglichst viel Energie zu produzieren.

2. Deponiegasanlagen

Das anfallende Gas auf Deponien muss in jedem Fall gesammelt und verbrannt werden. Wenn die Gasausbeute genügend gross ist, lohnt es sich, mit dem Gas ein Blockheizkraftwerk zur Stromproduktion zu betreiben. In den meisten Fällen werden keine geeigneten Wärmeverbraucher in der Nähe der Deponie vorhanden sein. Deshalb werden keine Anforderungen an die Wärmenutzung gestellt.

Zur Bestimmung der Stromgestehungskosten werden dieselben Anlagen wie beim Klärgas betrachtet, jedoch ohne die Kosten für den Gasometer zu berücksichtigen. Es gelten auch dieselben minimalen Anforderungen an den Stromnutzungsgrad des BHKW.

Anschlussbedingungen für übrige Biomasse-Anlagen

zu 1.2 Energiepflanzen

Mähgut von Ökoausgleichsflächen beispielsweise gilt nicht als Energiepflanzen, da primärer Zweck dieser Kultur der ökologische Ausgleich ist. Massgebend für die Beurteilung ist der wirtschaftliche Nutzen einer Kultur.

zu 2.4 Anlagendefinition

In einer Bioenergieanlage läuft in der Regel ein mehrstufiger Prozess ab. In einer ersten Konversionsstufe wird die Primärbiomasse beispielsweise mittels Vergärung, Vergasung oder Verbrennung in ein Zwischenprodukt umgewandelt. Zwischenprodukte sind Sekundärenergieträger und können sein: Biogas aus der anaeroben Vergärung, Bioethanol aus der alkoholischen Fermentation, Holzgas aus der Holzvergasung, Pyrolyseöl aus der Pyrolyse oder Dampf aus der Verbrennung. Für die Stromproduktion werden in einer zweiten Konversionsstufe die Zwischenprodukte bzw. Sekundärenergieträger mittels Wärmekraftkopplungsanlagen (WKK-Anlagen) in Strom und Wärme umgewandelt. Dies kann einerseits über konventionelle Dampfprozesse, Organic-Rankine-Cycle, Dampfmotoren etc. geschehen oder mittels übriger WKK-Anlagen wie beispielsweise Blockheizkraftwerken mit Verbrennungsmotoren, Gasturbinen bzw. Mikrogasturbinen, Brennstoffzellen, Stirlingmotoren.

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