Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 26 Seiten

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2. Bundesamt für Energie (BFE): Das BFE bezeichnet ein Expertengremium.

3. Expertengremium: Das Gremium beurteilt das Gesuch, begleitet die Projektarbeiten und evaluiert

die Resultate. Es gibt zuhanden der nationalen Netzgesellschaft Empfehlungen ab.

4. Nationale Netzgesellschaft: Diese nimmt Gesuche entgegen. Sie schliesst auf Empfehlung der

Experten mit dem Projektanten einen Vertrag zur Risikoabsicherung ab. Die Netzgesellschaft ist dem BFE meldepflichtig.

Expertengremium:

Das Expertengremium besteht aus drei bis fünf vom Projekt unabhängigen Personen, welche das BFE bezeichnet. Ein Mitglied des Gremiums wird als Projektbegleiter bezeichnet.

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