Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 26 Seiten

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Anforderung an den Gesamtnutzungsgrad

Damit Anlagen von der Vergütung profitieren können, müssen sie einen minimalen Gesamtenergienutzungsgrad erreichen. Es sind dabei alle proportionalen Anteile von Strom und Wärme möglich, die oberhalb der Geraden zwischen einer reinen Wärmeanlage mit 65% Nutzungsgrad und einer reinen Stromanlage mit 25% Nutzungsgrad liegen. Damit wird auf die unterschiedlichen Anlagenstandorte und damit vor allem unterschiedlichen Wärmeabsatzmöglichkeiten Rücksicht genommen.

Anschlussbedingungen für Schlammverbrennungsanlagen

Damit entwässerte Schlämme verbrennt werden können, braucht es entweder einen Zusatzbrennstoff, der das Wasser im Schlamm zu verdampfen hilft, oder der Schlamm muss vorgängig getrocknet werden.

Anforderung an den Schlamm

Es darf nur entwässerter Schlamm oder Schlamm, der mit erneuerbaren Energien getrocknet wurde, eingesetzt werden. Andernfalls besteht kein Anrecht auf die kostendeckende Einspeisevergütung.

Energetische Anforderungen

Es gelten dieselben Anforderungen wie bei den KVA.

Vergütung

Es gelten dieselben Stromgestehungskosten wie bei den KVA.

Anschlussbedingungen für Klär- und Deponiegasanlagen

1. Klärgasanlagen Systemgrenzen der Referenzanlage

Klär- Klär-

Abwasser Abwasser- Faulturm schlamm Schlammbehandlung schlamm

reinigung

Gas

Systemgrenze Einspeisevergütung

Gas

Gasometer Gasaufbereitung BHKW

Gasfackel

Stromeinspeisung 003786635