Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 26 Seiten
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Anforderung an den Gesamtnutzungsgrad
Damit Anlagen von der Vergütung profitieren können, müssen sie einen minimalen Gesamtenergienutzungsgrad erreichen. Es sind dabei alle proportionalen Anteile von Strom und Wärme möglich, die oberhalb der Geraden zwischen einer reinen Wärmeanlage mit 65% Nutzungsgrad und einer reinen Stromanlage mit 25% Nutzungsgrad liegen. Damit wird auf die unterschiedlichen Anlagenstandorte und damit vor allem unterschiedlichen Wärmeabsatzmöglichkeiten Rücksicht genommen.
Anschlussbedingungen für Schlammverbrennungsanlagen
Damit entwässerte Schlämme verbrennt werden können, braucht es entweder einen Zusatzbrennstoff, der das Wasser im Schlamm zu verdampfen hilft, oder der Schlamm muss vorgängig getrocknet werden.
Anforderung an den Schlamm
Es darf nur entwässerter Schlamm oder Schlamm, der mit erneuerbaren Energien getrocknet wurde, eingesetzt werden. Andernfalls besteht kein Anrecht auf die kostendeckende Einspeisevergütung.
Energetische Anforderungen
Es gelten dieselben Anforderungen wie bei den KVA.
Vergütung
Es gelten dieselben Stromgestehungskosten wie bei den KVA.
Anschlussbedingungen für Klär- und Deponiegasanlagen
1. Klärgasanlagen Systemgrenzen der Referenzanlage
Klär- Klär-
Abwasser Abwasser- Faulturm schlamm Schlammbehandlung schlamm
reinigung
Gas
Systemgrenze Einspeisevergütung
Gas
Gasometer Gasaufbereitung BHKW
Gasfackel
Stromeinspeisung 003786635