Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/49: Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) · 21 Seiten

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kommen, sind 26 kantonale Einzellösungen zur Regelung der Hundehaltung nicht mehr zeitgemäss. Auch die Kantone erwarten, dass der Bund aktiv wird. In einer Medienmitteilung vom 30. Oktober 2006 kritisiert die Veterinärkoordination Schweiz, die Konferenz der für das Veterinärwesen zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräte, die Fülle an kantonalen Erlassen und spricht sich grundsätzlich für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage auf eidgenössischer Ebene aus.14

2.6.3 Erwartung der Bevölkerung

Der Hund ist – nach der Katze – das zweithäufigste Haustier in der Schweiz. Trotz der grossen Beliebtheit der Hunde ist in der Bevölkerung in den letzten Jahren der Wunsch nach klareren Regeln betreffend ihre Haltung gewachsen. Insbesondere Hunde, die im Hinblick auf ihre Kampfbereitschaft (gameness) gezüchtet werden und in gewissen Kreisen als Statussymbol gehalten werden, haben die Bevölkerung in den letzten Jahren stark verunsichert. Nach dem tödlichen Unfall in Oberglatt im Dezember 2005 unterschrieben 180'000 Personen eine vom „Blick“ lancierte Petition, die ein sofortiges Verbot von Pitbulls in der Schweiz verlangte. Es ist unbestreitbar, dass sich viele Menschen in der Schweiz vor aggressiven Hunden fürchten und strengere Massnahmen zu ihrem Schutz vor diesen Tieren befürworten. Das Bewusstsein, dass für das alltägliche Zusammenleben von Mensch und Tier nicht nur das Tier vor dem Menschen, sondern in bestimmten Konstellationen auch der Mensch vor dem Tier geschützt werden muss, hat zugenommen.

2.7 Die neue gesamtschweizerische Regelung

2.7.1 Umfassende Massnahmen statt ein ausschliessliches Rasseverbot

Mit den vorliegenden Entwürfen zur einer Verfassungsänderung und einer Änderung des Tierschutzgesetzes soll eine umfassende und solide Basis für eine gesamtschweizerische Regelung geschaffen werden. Ein ausschliessliches Verbot bestimmter Kampfhunderassen würde – wie die statistischen Daten aus dem Kanton Neuenburg belegen (vgl. Ziff. 2.6.1) – zu kurz greifen. Der beiliegende Entwurf zu einer Änderung des Tierschutzgesetzes sieht deshalb bewusst davon ab. Stattdessen wird eine differenzierte Einteilung von Hunden nach ihrer Gefährlichkeit, basierend auf Gewicht, Grösse und Rassetyp, vorgeschlagen. Aufgrund dieser Kriterien müssten Hunde des Typs Pitbull der Kategorie der gefährlichen Hunde zugeordnet werden.

Auch Hunde, die der Kategorie der wenig gefährlichen Hunde zugeteilt werden, können im Einzelfall als übermässig aggressiv auffallen oder Menschen verletzen. Eine Regelung, die den Schutz des Menschen vor Verletzungen zum Ziel hat, muss deshalb flexibel sein und vorsehen, dass diese individuellen Tiere einer Einzelprüfung unterzogen werden können und je nach Ergebnis der Prüfung ebenfalls als gefährlich eingestuft werden können.

14 Medienmitteilung der Veterinärkoordination Schweiz vom 30. Oktober 2006.