Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/49: Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) · 21 Seiten

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Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur unterstützen die Zielrichtung der vorgeschlagenen Massnahmen und befürworteten eine rasche Umsetzung. Im Gesamtbundesrat stiess der Vorschlag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements auf Widerstand. Nach verschiedenen Abklärungen nahm der Bundesrat schliesslich Abstand von einem Pitbullverbot und einer Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen. Stattdessen verabschiedete er am 12. April 2006 die in Ziff. 2.1.2 dargestellte Änderung der Tierschutzverordnung. Ein wesentlicher Grund für die ablehnende Haltung des Bundesrats gegenüber einem Rasseverbot gründete in der fehlenden Verfassungsgrundlage für eine solche Massnahme. Zudem wollte der Bundesrat die Kompetenzzuordnung zwischen Bund und Kantonen nicht ändern. Artikel 80 der Bundesverfassung ermächtigt den Bund zwar, Vorschriften zum Schutz der Tiere zu erlassen. Massnahmen zum Schutz des Menschen vor Tieren fallen jedoch in die Kompetenz der Kantone. Dementsprechend stellt der Bundesrat am 10. März 2006 in seiner Antwort auf die Motionen der WBK-NR und der WBK-SR (05.3790 und 05.3812) auch fest, die Kantone seien für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden verantwortlich und der Bundesrat erachte „die Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes nicht als genügende Grundlage, um Massnahmen wie zum Beispiel ein Verbot von Hunden mit einem erheblichen Gefahrenpotential für Menschen anzuordnen.“11

2.3 Parlamentarische Vorstösse

Neben den beiden Motionen der WBK-NR und der WBK-SR zur Inkraftsetzung von Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes (05.3790 und 05.3812), welche vom Bundesrat am 12. April 2006 erfüllt wurden, gingen nach dem tragischen Unfall von Oberglatt vom Dezember 2005 weitere parlamentarische Vorstösse ein:

Mit seiner Motion „Griffige Gesetzesbestimmungen für das Halten von Hunden“ (05.3751) vom 6. Dezember 2005 forderte Heiner Studer den Bundesrat auf, dem Parlament Gesetzesbestimmungen zu unterbreiten, die eine Hundehalterprüfung, Kriterien für einen Maulkorb- und Leinenzwang und die Kompetenz des Bundesrates, Rasseverbote zu erlassen, umfassen. Der Nationalrat hat die Motion noch nicht behandelt. Der Bundesrat beantragt ihre Ablehnung und weist in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2006 erneut darauf hin, dass die Kantone für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden verantwortlich seien und er an dieser Kompetenzzuordnung nichts ändern wolle.

Eine am 15. März 2006 von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei eingereichte Motion mit dem Titel „Hundehalter in die Pflicht nehmen“ (06.3049) beauftragte den Bundesrat, unter Berücksichtigung der Verfassungsmässigkeit und der Verantwortung der Hundehalter geeignete Massnahmen zum Schutze der Menschen vor gefährlichen Hunden zu ergreifen. Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Motion sahen die Urheber in erster Linie im Bereich der Haftpflicht. Mehr Verantwortung für die Hundhalterinnen und Hundehalter, insbesondere eine obligatorische Haftpflichtversicherung, forderte auch die Freisinnig-demokratische

11 05.3812 Motion WBK-NR. Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes. Inkraftsetzung, Stellungnahme des Bundesrates vom 10. März 2006.