Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/31: Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG): Sanierungsverfahren · 25 Seiten

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1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf vom Dezember 2008 zur Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsrecht) wurde vom Bundesrat am 28. Januar 2009 eröffnet und dauerte bis zum 8. Mai 2009. Zur Teilnahme eingeladen wurden das Schweizerische Bundesgericht, die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die juristischen Fakultäten sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 26 Kantone, 4 politische Parteien und 31 Organisationen. Ausserdem haben 2 nicht offizielle Teilnehmer eine Stellungnahme eingereicht.

Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben das Schweizerische Bundesgericht sowie der Schweizerische Städteverband.

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Siehe Anhang.

3 Allgemeine Stellungnahmen zum Vorentwurf

31 Gesamtbewertung

Die Mehrzahl der Teilnehmer begrüsst die vorgeschlagene Revision ausdrücklich (AG, AI, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, TG, TI, UR, ZG, ZH; CVP, FDP; ASA, economiesuisse, KBK, SchKG-Vereinigung, SwissBanking, Treuhand Suisse, WP).

Vereinzelt sind auch kritische Stellungnahmen eingegangen (SH, VD, ZH; CVAM). Als Ganzes abgelehnt wird die Vorlage von zwei Parteien (SP, SVP) sowie vier weiteren Teilnehmern (centre patronal, kvs, SGB, vsi).

32 Grundsätzliche Bemerkungen

321 Zum Vorgehen

Kritisiert wurde, dass die Vorschläge einzig auf der Überzeugung einer Expertengruppe beruhten, welche einseitig die Interessen der Sanierer und der involvierten Anwaltskanzleien vertreten hätten. Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden seien dagegen nicht beigezogen worden (SGB). Auch das Fehlen eines Vertreters der Gerichte wurde beanstandet (UNIL). Vor der Ausarbeitung der Botschaft müsse unbedingt eine ergänzende Anhörung von Fachexperten aus den Berufs- und Branchenverbänden erfolgen, damit die Anliegen der KMU in die Botschaft einfliessen könnten (sgv).

Bemängelt wurde zudem, dass in der Expertengruppe Personen aus der französischsprachigen Schweiz untervertreten gewesen seien, was dazu geführt habe, dass der erste Bericht aus dem Jahr 2005 nur teilweise übersetzt und im zweiten kein einziges französischsprachiges Werk zitiert worden sei (centre patronal, CVAM, UNIL).

322 Zur Ausgangslage

Kritisch wird festgehalten, dass der Vorentwurf wiederholt auf den Zusammenbruch der Swissair verweise und auch die neuen Vorschläge deshalb auf die Insolvenz eines Grosskonzerns ausgerichtet seien, während die Praxis jedoch ganz anders aussehe: In den meisten Fällen gehe es um Einzelpersonen oder um kleine bis mittlere Firmen (BE). Ausserdem habe gerade der Fall Swissair keine zwingenden Anhaltspunkte geliefert, weshalb ein verändertes Nachlassverfahren notwendig wäre. Ein Konkurs müsse nicht à tout prix verhindert werden. Er sei im Gegenteil oft hilfreicher für einen Neustart als langwierige Sanierungsmassnahmen. Diesen Umstand vermöge auch der vorgeschlagene Ausbau der Mitwirkungsrechte der Gläubiger nicht überzeugend wettzumachen (SVP).