Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/92: Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG) · 25 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 25Fedlex · Erläuternder Bericht

Vorentwurf, wie oben erwähnt, auf Artikel 103 BV abstützen lässt. Diese Bestimmung hält ausdrücklich fest, dass der Bund nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen kann.

Nicht einig ist sich die Kommission in der Frage der Verhältnismässigkeit. Das Verhältnismässigkeitsprinzip verlangt insbesondere, dass eine Massnahme, welche ein Grundrecht einschränkt, angemessen ist, das heisst, dass sie geeignet ist, das angestrebte öffentliche Interesse zu verwirklichen (Eignung) und dass es kein milderes, aber ebenso wirksames Mittel gibt, das angestrebte Ziel zu erreichen (Erforderlichkeit)7. Da die Kommission geteilter Meinung darüber ist, inwiefern sich mit der Buchpreisbindung die angestrebten kulturpolitischen Ziele verwirklichen lassen, besteht diese grundsätzliche Meinungsverschiedenheit (vgl. Kap. 2.2) auch in der Frage der Verhältnismässigkeit.

In den Augen der Kommissionsmehrheit lassen sich mit der Buchpreisbindung die angestrebten kulturpolitischen Ziele erreichen (Eignungskriterium). Weniger einschränkende Mittel (wie zum Beispiel die finanzielle Unterstützung von Autorinnen und Autoren) wären zwar möglich, aber weniger wirksam als die Preisbindung (Erforderlichkeitskriterium). Die Minderheit ist gegenteiliger Meinung: Es sei nicht nur fragwürdig, ob die Buchpreisbindung dem Eignungskriterium standhalte, sondern es gebe, wolle man eine Politik zur Förderung des Buches betreiben, durchaus andere mindestens gleich wirksame Mittel, die in Bezug auf die Wirtschaftsfreiheit weniger eingreifend seien.

6.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Die Vorlage enthält keine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen.

6.3 Erlassform

Nach Artikel 164 Absatz 1 BV sind alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form eines Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte (Bst. b). Die Regulierung der Buchpreise, welche die Wirtschaftsfreiheit einschränkt, erfolgt damit im dafür vorgesehenen Verfahren für Bundesgesetze.

7 Bei der Abklärung der Verhältnismässigkeit ist auch danach zu fragen, ob der Freiheitseingriff gewichtiger ist als der angestrebte Zweck (Verhältnismässigkeit im engeren Sinn). Bei dieser Güterabwägung verfügt der Gesetzgeber allerdings über einen grossen Ermessenspielraum. Deshalb bedarf diese Frage keiner vertieften Abklärung.