Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/92: Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG) · 25 Seiten

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Buch nicht mehr zuzulassen (siehe unten 2.1.3). Mit Hinblick auf die neue Situation beschloss die WAK-N am 3. September 2007 mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, die Beratung des inzwischen von der Verwaltung erarbeiteten Gesetzestextes zu sistieren und die ersten Auswirkungen der Abschaffung der Buchpreisbindung abzuwarten. Das SECO wurde beauftragt, die Auswirkungen der Abschaffung in einem Bericht darzulegen (siehe Kapitel 2.1.5). An ihrer Sitzung vom 25./26. August 2008 nahm die Kommission vom Bericht Kenntnis. Dieser stellte unter anderem fest, dass so kurze Zeit nach Aufhebung der Preisbindung zwar bereits neue Preisstrategien entstanden sind, aber noch keine schlüssigen Aussagen über die Strukturwirkungen der Aufhebungen möglich sind. Er schaffte damit weder entscheidende Argumente für noch gegen eine Buchpreisbindung. Die Kommission nahm im Sommer 2008 die gesetzgeberischen Arbeiten wieder auf und beriet den Gesetzestext.

Am 13. Oktober 2008 nahm die WAK-N mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung den vorliegenden Vorentwurf an und beschloss, bei den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Ausgangslage

2.1.1 Regulierter Buchpreis

In einem Preisbindungssystem (Fixpreis- oder Einheitspreissystem) legt der Verlag den von den Endverbrauchern und Endverbraucherinnen zu zahlenden Buchpreis fest. Im Gegensatz zum freien Preissystem können die Buchhandlungen die Buchpreise nicht nach Belieben festsetzen. Das Preisbindungssystem sieht allerdings generell vor, dass die Buchhandlungen in bestimmtem Umfang Rabatte gewähren können (z.B. 5–10%). Für bestimmte Konsumenten (z.B. Bibliotheken oder Schulen) können höhere Rabatte gewährt werden. Die Bindung der Buchpreise kann zeitlich befristet oder unbefristet sein.

Die Buchpreisbindung kann auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf einer Branchenabrede basieren. In Europa besteht in Österreich, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien und in den Niederlanden ein gesetzlich geregeltes Fixpreissystem. In Dänemark, Ungarn und Norwegen ist die Buchpreisbindung in einer Branchenvereinbarung geregelt. Belgien, die tschechische Republik, Estland, Finnland, Irland, Polen, Schweden und Grossbritannien verfügen über ein freies Preisbildungssystem.

2.1.2 Die Buchbranche in der Schweiz

Rund 80% der in der Schweiz verkauften Bücher werden im Ausland hergestellt (Deutschland, Frankreich, Italien, in sehr geringem Ausmass weitere Länder). Die restlichen 20% entsprechen der schweizerischen Verlagsproduktion. Die drei Märkte, die den drei Sprachregionen entsprechen, sind sehr unterschiedlich und daher einzeln zu betrachten. Nachstehend werden die drei wichtigsten Glieder der Bücher-