Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/92: Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG) · 25 Seiten

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Gegen diese Verfügung legte der SBVV bei der Rekurskommission sowie anschliessend beim Bundesgericht erneut Beschwerde ein. Der SBVV unterlag in beiden Instanzen (BGE 2A.430/2006) und gelangte als letzte Möglichkeit mit einem Ausnahmeantrag an den Bundesrat. Gemäss Art. 8 des Kartellgesetzes (KG) kann der Bundesrat Ausnahmen für unzulässig erklärte Wettbewerbsabreden auf Antrag zulassen, um überwiegende öffentliche Interessen (im vorliegenden Fall kulturpolitische Interessen) zu verwirklichen. Der Bundesrat lehnte das Gesuch am 2. Mai 2007 ab. Er verwies in seiner Begründung auf die Effizienzprüfung durch die Weko, in der die positiven Auswirkungen nicht nachgewiesen werden konnten. Somit könne auch nicht nachgewiesen werden, dass die Buchpreisbindung notwendig sei für die Erzielung der kulturpolitischen Leistung. Der Bundesrat fügte an, dass sich die angeführten kulturpolitischen Interessen mit anderen Mitteln verwirklichen liessen.

Buchpreis in der Westschweiz

Der Buchpreis wurde in der Westschweiz Anfang der 90er-Jahre freigegeben. Vorher gab es eine Branchenabrede über die Buchpreisregulierung.

Buchpreis in der italienischsprachigen Schweiz

Der Buchpreis in der italienischen Schweiz ist und war immer frei.

2.1.4 Die Preisfestsetzung

Eine Bindung der Bücherpreise beeinflusst die Art der Preisfestsetzung für Bücher (siehe Tabelle unten). Ohne Buchpreisbindung erfolgt die Festsetzung der Preise durch den Markt, also in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage. So können Verlage Preise empfehlen, aber auch Rabatte geben. Buchhandlungen suchen nach den besten Einkaufsmöglichkeiten und reagieren auf die Nachfrage mit Rabatten, Aufschlägen, Bindungsprogrammen, etc. Mit Buchpreisbindung sind es die Verlage oder Importeure, welche die Preise festsetzen. Der Wettbewerb ist in diesem Fall auf Stufe des Handels beseitigt, da die Buchhandlungen an die vorgegebenen Preise gebunden sind.

Hohe Preise können in beiden Systemen auftreten. Ohne Buchpreisbindung können hohe Bücherpreise beispielsweise durch eine unelastische Nachfrage entstehen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Wettbewerb nicht spielt, also Wettbewerbsabreden bestehen oder marktbeherrschende Unternehmen ihre Stellung missbrauchen. In diesem Fall kann die Weko intervenieren, die Beseitigung der Wettebewerbsbeschränkung verfügen und gegebenenfalls Sanktionen verhängen. In einem System mit Buchpreisbindung hingegen besteht gewollt eine Wettbewerbsabrede. Es muss daher mit anderen Mitteln dafür gesorgt werden, dass Preise nicht missbräuchlich festgesetzt werden. In der Schweiz obliegt diese Aufgabe dem Preisüberwacher.