Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/92: Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG) · 25 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Am 7. Mai 2004 reichte Nationalrat Maitre folgende parlamentarische Initiative ein:
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: So rasch wie möglich sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die für eine Regulierung der Bücherpreise in der Schweiz notwendig sind.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beschloss anlässlich der Sitzung vom 13. September 2004 mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) stimmte anlässlich der Sitzung vom 23. Mai 2005 mit 7 zu 5 Stimmen dem Beschluss der WAK-N zu (ParlG Art. 109 Abs. 3). Somit wurde die WAK-N mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt (ParlG Art. 111 Abs. 1).
Die WAK-N beauftragte daraufhin am 21. Juni 2005 eine Subkommission, die Möglichkeiten zur Umsetzung der Initiative zu untersuchen. Als Mitglieder der Subkommission bestimmte die WAK-N Dominique de Buman (Präsident), Didier Berberat, Gerold Bührer, Charles Favre, Hildegard Fässler-Osterwalder, Hans Kaufmann und Hansjörg Walter. Die Subkommission trat zwischen August 2005 und April 2006 sechsmal zusammen. Sie führte eine Reihe von Anhörungen durch und prüfte auf der Grundlage mehrerer Berichte des Bundesamtes für Kultur, des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), des Bundesamtes für Justiz sowie der Sekretariate der Wettbewerbskommission (Weko) und des Preisüberwachers die Frage der Zweckmässigkeit eines Gesetzerlasses über die Buchpreisregulierung. Am 13. April 2006 unterbreitete die Subkommission der WAK-N in einem Bericht zwei Anträge: Einer verlangte, dass die parlamentarische Initiative abgeschrieben wird; der zweite forderte deren Weiterführung und die Ausarbeitung eines Gesetzestextes. Mit 14 zu 9 Stimmen beschloss die Kommission, mit der Ausarbeitung einer Vorlage zur Regulierung der Bücherpreise fortzufahren und die daher notwendige Verlängerung der Behandlungsfrist zu beantragen (Art. 113 ParlG). Die Kommission unterbreitete ihrem Rat zwei Anträge: einen Mehrheitsantrag für eine Verlängerung der Behandlungsfrist um zwei Jahre und einen Minderheitsantrag für Abschreibung der Initiative. Am 20. Dezember 2006 genehmigte der Nationalrat die Verlängerung der Behandlungsfrist mit 124 zu 62 Stimmen1.
Die WAK-N legte am 20. Februar 2007 die Grundzüge einer Buchpreisregulierung fest und beauftragte die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Gesetzestextes (ParlG Art. 112 Abs. 1).
Im Mai 2007 wurde die in der Deutschschweiz bestehende Buchpreisbindung endgültig aufgehoben, als der Bundesrat beschloss, die Wettbewerbsabrede für das
1 Die WAK-N muss einen Gesetzesvorentwurf bis zur Sommersession 2009 vorlegen. Die vorhergehende Frist dauerte bis zur Sommersession 2007. Der Nationalrat verlängerte diese am 20. Dezember 2006 um 2 Jahre.