Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/92: Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG) · 25 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht
2.3.4 Sanktionensystem
Das Sanktionensystem entspricht dem Grundsatz des Vorentwurfs, der Branche möglichst viel Eigenverantwortung zu übertragen. Es ist privatrechtlich konzipiert. Damit obliegt es den involvierten Marktkräften, also den Verlagen, Importeuren, dem Zwischenbuchhandel, den Buchhandlungen, Konsumenten, Konsumentinnen und deren Verbänden, die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen und sich gegen Widerhandlungen zu wehren. Der Bund hat - mit Ausnahme der Überprüfung der festgesetzten Preise - keine Interventionskompetenz. Das den Klageberechtigten zustehende zivilrechtliche Instrumentarium entspricht demjenigen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Der Vorentwurf sieht weiter vor, dass die Branche eine Preisbindungstreuhandstelle einrichtet. Diese muss die Interessen der Branchenangehörigen unabhängig von einer Mitgliedschaft in Branchenorganisationen wahrnehmen. Ferner steht ihr das Klagerecht bei Widerhandlungen gegen das Buchpreisbindungsgesetz ebenfalls zu.
Der Vorentwurf schafft auch die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Schiedsgerichts, das die Rechtsansprüche aus dem Gesetz anstelle eines ordentlichen Zivilgerichts beurteilen könnte. Die Möglichkeit der Schaffung eines Schiedsgerichts geht auf einen Vorschlag der Branche zurück.
3 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
3.1 Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG)
Titel und Ingress
Der vorgeschlagene Titel "Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher" (abgekürzt Buchpreisbindungsgesetz bzw. BuPG) bringt klar zum Ausdruck, was Gegenstand des Gesetzes ist.
Art. 1 Zweck
Der Vorentwurf bezweckt die Förderung und den Schutz des Kulturgutes Buch. Das Gesetz soll Rahmenbedingungen schaffen, welche die Herstellung und den Konsum von möglichst vielen und möglichst unterschiedlichen Büchern erlauben. Zum einen sollen die Vielfalt und die Qualität des Angebots an Büchern gefördert werden. Zum andern soll der Zugang zu diesem Angebot möglichst vielen Konsumenten und Konsumentinnen zu den bestmöglichen Bedingungen offen stehen.
Der Vorentwurf verfolgt die Anliegen an einem breiten und tiefen Sortiment an Büchern, am Zugang möglichst vieler Konsumenten zum Buchangebot sowie an einem Angebot zu angemessenen Preisen. Dabei gilt es, die Interessen der Autoren und Autorinnen, der Verlage, der Importeure, dem Zwischenbuchhandel, den Buchhandlungen auf der einen Seite und die Interessen der Konsumenten und Konsumentinnen auf der anderen Seite in die gewünschte Balance zu bringen. Letztere sind daran interessiert, ein ausreichendes Verkaufsstellennetz vorzufinden, das Bücher in einem breiten und tiefen Sortiment und zu angemessenen Preisen anbietet.