Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/92: Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG) · 25 Seiten
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Ohne Buchpreisbindung Buchpreisbindung
Festlegung Preis für Die in Wettbewerb stehen- Der Verlag oder der Im-Endabnehmer und En- de Buchhandlung legt den porteur legt den Preis dabnehmerinnen Preis fest. fest.
Kontrolle Schutz des Wettbewerbes Kontrolle missbräuchli-
durch die Wettbewerbs- cher Preise durch den kommission (Weko). Preisüberwacher.
Die Preisfestsetzung und die Weko in der französischen Schweiz
Die Weko hat im März 2008 eine Untersuchung gegen Vertreiber von Büchern („diffuseurs“) in der Westschweiz eröffnet. Sie untersucht, ob diese Vertreter der französischen Verlage in der Schweiz über eine marktbeherrschende Stellung verfügen. Falls dies zutrifft, untersucht die Weko, ob sie diese Stellung im Rahmen ihrer Preispolitik missbrauchen. Die Vertreiber importieren die Bücher und legen Schweizer Preise fest, die deutlich über den französischen Preisen liegen. Dabei könnte es sich um einen Preismissbrauch im Sinne des Kartellgesetzes handeln. Das Resultat der Untersuchung steht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts (November 2008) noch aus.
Die Preisfestsetzung und der Preisüberwacher in der Deutschschweiz
Zwischen der Branche und dem Preisüberwacher bestand ab 1988 eine einvernehmliche Regelung zur Festsetzung der Preise für importierte Bücher. Ein Aufpreis gegenüber dem Preis im Ursprungsland wurde seitens Preisüberwacher wegen der höheren Kosten in der Schweiz gewährt. Die Erhöhung war degressiv ausgestaltet, d.h. sie war prozentual umso geringer, je höher der Preis war. Die Branche schlug diese degressive Erhöhung in Form einer Umrechnungstabelle den deutschen Verlagen vor, der Preisüberwacher kontrollierte und genehmigte diese. Änderte sich der Wechselkurs um mehr als 2.5%, wurde eine Anpassung der Tabelle vorgenommen – bei einer Erhöhung auf Antrag der Branche, bei einer Senkung auf Antrag des Preisüberwachers.
Als 1999 das Verfahren der Weko eingeleitet wurde, war der Preisüberwacher nicht länger aktiv, da er den Ausgang des Verfahrens abwarten wollte. Als 2005 jedoch eine Klärung noch nicht in Sicht war und sich beim Preisüberwacher die Beschwerden über zu hohe Bücherpreise häuften, wurde der Preisüberwacher wieder aktiv. Er analysierte, welche Überhöhung gegenüber deutschen Preisen gerechtfertigt ist: Er ermittelte, dass die Kosten (Löhne, Mieten) in der Schweiz maximal 12% höher liegen als in Deutschland. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze4 bedeutet dies, dass die gerechtfertige Überhöhung des Schweizer Preises maximal 8% über dem deutschen Endverkaufspreis liegt. Der Preisüberwacher stellte jedoch fest, dass die tatsächliche Differenz 16% betrug. Nach Verhandlungen mit dem Preisüberwacher wurden die Buchpreise auf den 1. Juli 2006 und
4 Die Mehrwertsteuer auf Büchern in Deutschland beträgt 7%, in der Schweiz jedoch nur 2.4%. Diese Differenz sollte den Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen zu Gute kommen.