Bericht TSG
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 25 Seiten
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3. Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1. Kurzzusammenfassung
Die Vorlage wird grundsätzlich begrüsst. Kontrovers beurteilt wird der Vorschlag, wonach bei einer Verletzung der Tierseuchengesetzgebung Direktzahlungen nach dem Landwirtschaftsgesetz gekürzt oder verweigert werden können.
Von 17 Kantonen, VSKT, 8 kantonalen Veterinärämtern und SGMV wird beantragt, eine gesetzliche Grundlage für eine schweizerische Hundedatenbank zu schaffen.
Von verschiedenen Seiten wird beantragt, die Schaffung eines nationalen Tierseuchenfonds (NTF) zur (einheitlichen) Finanzierung von Präventions- und/oder Bekämpfungsmassnahmen zu prüfen bzw. einen NTF zu schaffen. Zur Schaffung eines NTF gab es auch Vorbehalte und kritische Bemerkungen.
3.2 Allgemeine Bemerkungen
Der Kaufmännische Verband Schweiz, SKS, CSP und SFV verzichten explizit auf eine Stellungnahme. Von Economiesuisse, EXOTIS, SKGS, SIGS, SNF, FH, SPA-Vaud, Afr, HBH, WWF, Sukki und IWMC-CH ist keine Stellungnahme eingegangen. Der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband, JS und SDAT haben keine Bemerkungen, da sie von diesem Gesetz nicht direkt betroffen seien. Gemäss VSF sei die Mischfutterbranche von den vorgeschlagenen Änderungen ebenfalls nicht direkt betroffen.
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz, ID, ETH-Rat, SVBT, UNI/ETH, DGHT und VNPS sind mit der Vernehmlassungsvorlage einverstanden.
TI, NW, GR, ZH; SH; SBV, VTL, BBV, CAJB, SUISAG-SGD, LBV, AGRIDEA/RGD, LOBAG, SOBV, SKMV, SRP, SVSM, SwissFur, SMP, SBZV, Suisseporcs, SHB, Swiss Beef CH, CVAM und ASR begrüssen die Revision des Tierseuchengesetzes; bei Artikeln, bei denen keine Einwände eingebracht werden, wird die vorgeschlagene Gesetzesanpassung unterstützt. Der SGV unterstützt die Stossrichtung der Anpassungen, bittet aber, den berechtigten und begründeten Anliegen seiner Mitgliederorganisationen Rechnung zu tragen. Auch ZHBV begrüsst die Vorlage, sofern die Verknüpfung zwischen Direktzahlungen und Tierseuchenrecht rückgängig gemacht werde.
Die Änderungen des Tierseuchengesetzes werden auch von folgenden Vernehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich begrüsst: AR, FR, SG, BS, ZG; CVP; STS, SBV, VTL, CAJB, ZBB, BVSZ, ZBV, VSP, ZVCH, SHV, TVL, Swissgenetics, Proviande, VNSP, kf, Swiss Beef CH, HN, SGMV. Die FDP unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, welche es erlauben, die gesetzlichen Grundlagen an die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Tierseuchenprävention anzupassen.
Das stärkere Engagement des Bundes in der Tierseuchenüberwachung und Prävention wird begrüsst (UR, SG, OW, LU, ZG, AG, BE, VeD BE, VETD LU; SP, Grüne Partei; ASTAG, SVV, KLV AR, SFF, Bio Suisse). ZG, LU und VETD LU fordern, dass in diesem Zusammenhang die finanziellen Verpflichtungen des Bundes geklärt werden. SO begrüsst die Gesetzesänderung zur Erhaltung des heute hohen Tierge-