Bericht TSG
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 25 Seiten
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die Zuteilung der Aufgaben und eine Entflechtung der Finanzverpflichtungen stattfinden. TG findet es richtig, dass im Bereich der Tierseuchen der Bund zentral die Aufgaben beschliesst. Konsequenterweise müsste der Bund aber auch die finanziellen Mittel für die Umsetzung dieser Aufgaben haben.
GR kann einem Projekt eines nationalen Tierseuchenfonds unter der Voraussetzung zustimmen, dass dieser Fonds das föderale System mit den kantonalen Instrumenten ergänzt und nicht ersetzt. GR fordert, dass vor der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine nationale Tierseuchenkasse ein Konzept zu erstellen sei, in dem die Leistungen aller Beteiligten (Bund, Kantone, Branche), die Ziele, die Vor- und Nachteile definiert sowie die Finanzierungsfragen geklärt würden. Es sei zwingend nötig, dass zunächst eine Diskussion über die Aufgabenteilung von Bund und Kantonen im Tierseuchenbereich stattfinde, die auch die finanziellen Fragen miteinschliesst.
Gleichbehandlung der Tierhalter / Stärkung der Eigenverantwortung der Tierhalter / Stärkerer Miteinbezug der Tierhalter in die Entscheidfindung
Die Grüne Partei, Bio Suisse, Kleinbauern und Demeter beantragen, dass alle Tierhalter in der Schweiz gleich behandelt werden sollten. Die revidierte Tierseuchengesetzgebung solle eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen vornehmen. Sie fordern, dass dem Tierhalter die Verantwortung für seine Tiere nicht entzogen werden dürfe, wenn Tierkrankheiten mit akzeptablen individuellen Mitteln bewältigt werden könnten. Nach ihrer Auffassung sollten Zwangsmassnahmen nur bei den beiden Kategorien „hochansteckend“ und „auszurottend“ zur Anwendung kommen, während die „zu bekämpfenden“ und die „zu beobachtenden“ Seuchen der Verantwortung der Tierhalter überlassen werden könnten. Weiter sei sicherzustellen, dass die Betroffenen stärker als heute in die Entscheidfindung mit einbezogen würden. Es seien wenn immer möglich Lösungen anzustreben, welche vielfältige und kreative Ansätze auf dem Weg zu gesunden Tierbeständen berücksichtigten, und nicht staatliche Einheitslösungen. Schliesslich seien auch die Folgen der stärkeren Bundeskompetenzen zu berücksichtigen. Treten durch Zwangsmassnahmen Schäden auf, sei eine adäquate Entschädigung vorzusehen.
Oberstes Ziel sollte sein, dass die Eigenverantwortung des Tierhalters ernst genommen werde. VB und SMG sind deshalb der Ansicht, dass alternative Möglichkeiten zur Tierseuchenbewältigung zugelassen werden müssten.
SBH vermisst als wichtigen Eckpfeiler die Stärkung der Eigenverantwortung der Tierhalter sowie deren Mitsprache und Mitbestimmung bei der Definition und Einteilung der Tierseuchen sowie bei den zu ergreifenden Bekämpfungsmassnahmen. Es sollten verschiedene Lösungsansätze im Umgang mit Seuchen (insbesondere bei den „zu bekämpfenden" und den „zu beobachtenden" Seuchen) ins Auge gefasst werden können.
PPLK fordert, dass mehr Praktikerinnen und Praktiker miteinbezogen würden und dass alle verordneten Impfstoffe auf Rückstände in tierischen Erzeugnissen ausgetestet und mit Resultaten vor ihrem Einsatz ausgewiesen würden.
Die Vorlage sei zu sehr auf die Prävention mittels obligatorischen Impfungen fokussiert (VFwLW). Während Obligatorien bei den hochansteckenden und auszurottenden Seuchen als sinnvoll zu betrachten seien, sei die Verantwortung bei zu bekämp-