Bericht TSG

Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 25 Seiten

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Artikel 57 Absatz 3 Buchstabe b

Die CVP hält fest, dass mit dieser Regelung eine ihrer Forderungen umgesetzt werde.

JU, VET JU, SFF, SVSM, AGRIDEA/RGD und SUISAG-SGD begrüssen diesen Artikel. SUISAG-SGD hofft, dass die Tiergesundheitsdienste bei der Umsetzung von Früherkennungs- und Überwachungsprogrammen engagiert würden, indem ihr Personal und ihre Daten aktiv genutzt würden.

GR, ZG, LU und VETD LU beantragen, dass die Frage des Geltungsbereichs und der Finanzierung explizit geklärt und eindeutig geregelt würden, insbesondere die Abgrenzung der neu vorgesehenen Früherkennungs- und Überwachungsprogramme zu den Bekämpfungsprogrammen. ZG, JU und VET JU halten fest, dass keine Mehrkosten für die Kantone entstehen dürften. Um diese Bestimmung umsetzen zu können, benötige der Kanton Genf logistische und finanzielle Unterstützung durch den Bund (GE und SCAV).

Dem SFF sei die Finanzierung der Programme noch unklar; diese sollte jedoch zweckgebunden nach Nutztieren einerseits und übrigen Tieren andererseits ausgestaltet werden.

Die FDP beantragt, die Aufgaben des BVET präziser zu umschreiben und ihm eine Koordinationsfunktion zwischen den Kantonen zukommen zu lassen.

SG ist der Ansicht, dass Analog zur Beschaffung von Impfstoffen, dem BVET die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten. Die Planungsarbeiten für solche Programme und die Mittelbeschaffung über die Kantone seien mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden und erlaubten keine Anpassungen an kurzfristige veränderte Situationen. Da alle diese Massnahmen unmittelbar den Nutztierhaltern und den zugehörigen Branchen zugutekämen, sollte der Bund eine nationale Tierseuchenkasse führen, in welche auch Beiträge fliessen, die von diesen Seiten stammen.

GR und GST beantragen, dass das BVET neu die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen im Bereich des Veterinärwesens bei Katastrophen und Notlagen unter Einbezug der Mittel des Bevölkerungsschutzes und der Armee koordiniere.

VB, SBH und SMG beantragen, dass bei nationalen Tierseuchenbekämpfungen zwingend eine Kontrollgruppe zu schaffen sei, um den Erfolg der Massnahmen überprüfen zu können.

Rassenkaninchen, Rassentauben, Rassegeflügel, FSK, ZUN, Kleintiere CH und Ziervögel schlagen vor, unter diesem Artikel das Thema Biodiversität aufzunehmen.

Artikel 59b

SwissFur begrüsst die Möglichkeit zur Einsprache. Die Frist von 10 Tagen sei zu kurz. SwissFur, Grüne Partei, Bio Suisse, BirdLife, Pro Natura, HN, Kleinbauern, Demeter und FiBL beantragen eine Einspruchsfrist von 30 Tagen. GS beantragt eine Einspruchsfrist von 15 Arbeitstagen.