Bericht TSG
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 25 Seiten
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Der SVV und ASTAG unterstützten die vom SBV vorgeschlagene Schaffung eines NTF. Sie erachten es dabei als wichtig, dass diejenigen, die den NTF finanzierten, auch ein Mitspracherecht bei der NTF Mittelverwendung hätten. Verbunden mit dem Vorschlag des NTF solle auch die Umsetzung der Schlachtabgabe diskutiert werden, indem die Einnahmen aus dieser Schlachtabgabe ebenfalls zur Speisung des NTF verwendet würden. Falls es nicht zu Schaffung eines NTF komme, sollen gemäss SVV und ASTAG die Einnahmen aus der Schlachtabgabe zum Bund gehen, um nationale Tierseuchenprogramme zu finanzieren. Aufgrund der heutigen Tierseuchensituation bedürfe der Bund eine „Kriegskasse“ um rasch und unbürokratisch Massnahmen zu ergreifen.
Proviande erachtet die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen als unbedingt erforderlich und schlägt vor, die Schaffung eines NTF umfassend zu prüfen. Dabei sei insbesondere auch zu prüfen, ob die bisherige „Viehhandelsabgabe“ durch eine „Schlachtabgabe“ ersetzt werden könnte. Suisseporcs schlägt vor, die Schaffung eines NTF vertieft zu prüfen.
In Unterstützung des SBV fordert GS – als Ergänzung zu den kantonalen Instrumenten – die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen NTF, um für die Finanzierung allfällig nötig werdender Massnahmen gerüstet zu sein.
SRP ist der Meinung, dass ein NTF geschaffen bzw. mindestens die Realisierung eines solchen geprüft werden sollte.
NE unterstützt die Schaffung eines NTF als Ergänzung zu den bestehenden kantonalen Tierseuchenkassen. Die Finanzierung müsse sowohl auf Kantonsebene als auch auf Ebene der Tierhalter vereinheitlicht werden.
SMP, ASR, SOBV, SHB, LOBAG, SUISAG-SGD und AGRIDEA/RGD vertreten die Meinung, dass die Revision dazu genutzt werden sollte, um Finanzierungsinstrumente für eine moderne und effiziente Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen bereit zu stellen.
Die LOBAG beantragt die Aufnahme von Diskussionen mit landwirtschaftlichen Tierhalterorganisationen und anderen betroffenen Akteuren zur längerfristigen Schaffung einer gesetzlichen Basis für einen NTF. Der NTF sei als subsidiäre Ergänzung auf nationalem Niveau zu den Instrumenten auf Stufe der Kantone zu konzipieren.
Für NW ist ein NTF prüfenswert, wenn dieser in die föderative Regelung eingebettet werde. Es soll kein finanzieller Mehraufwand für die Tierhalter entstehen und die aktive Mitbestimmung der Tierhalterkreise bei nationalen Tierseuchenmassnahmen müsse gewährleistet werden.
VTL hält fest, dass im eidgenössischen Fonds die Tierhalter ein Mitbestimmungsrecht haben müssten und sich die Kantone nicht aus der Finanzierung verabschieden dürften.
Nach SZ, OW und KT URK ist anzustreben, dass die einzelnen Akteure im föderalistisch organisierten System der Tierseuchenbekämpfung über die notwendigen Instrumente verfügten, um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten. Daher soll im Rahmen der laufenden Revision des Tierseuchengesetzes eine rechtliche Grundlage für einen nationalen Tierseuchenfonds geschaffen werden.