Bericht TSG
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 25 Seiten
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sundheitsniveau sehr. Eine rasche und aktivere Prävention durch den Bund erachtet SO als wichtig. SGMV begrüsst das vom Bund im Zusammenhang mit der Tierseuchenüberwachung und -prävention in Aussicht gestellte finanzielle Engagement.
Überwachungs- und Vorbeugemassnahmen kommen gemäss SG sowohl den betroffenen Tierhaltern als auch der Gesamtbevölkerung zugute. Damit das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) seine Führungsrolle wahrnehmen könne, müsse die Finanzierung seiner Vorhaben mit Bundesmitteln sichergestellt werden.
Rassenkaninchen, Rassentauben, Rassengeflügel, FSK, ZUN, Kleintiere CH und Ziervögel begrüssen vor allem das hervorheben von Präventionsmassnahmen und die internationale Zusammenarbeit.
Die SVP lehnt die Vorlage zur Änderung des Tierseuchengesetzes in der unterbreiteten Form ab. Zurückgewiesen wird insbesondere die Kompetenz des Bundesrates zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Das im internationalen Vergleich hohe Niveau in der Seuchenbekämpfung solle erhalten bleiben, dabei aber Augenmass gewahrt werden.
Die Gesetzesänderung muss gemäss GST gewährleisten, dass das hohe Niveau der Tiergesundheit erhalten bleibe, wenn nicht sogar noch erhöht werde. Dies sei primär dadurch zu erreichen, dass der Bund eine koordinierende Funktion innehabe.
Die Grüne Partei, Bio Suisse und Demeter gewinnen den Eindruck, dass die Chance verpasst werde, das Tierseuchengesetz tatsächlich auf kommende Herausforderungen auszurichten.
Nationaler Tierseuchenfonds (NTF)
Der SBV fordert, dass gemeinsam mit den betroffenen Kreisen die Schaffung eines Nationalen Tierseuchenfonds geprüft wird. Die Prüfung solle aufzeigen, ob ein NTF mach- und finanzierbar sei und die Abgrenzung zu den kantonalen Instrumenten klar geregelt werden könne. Wenn sich die betroffenen Kreise auf ein Modell verständigen könnten, dann sei im Rahmen der TSG-Revision die rechtliche Grundlage für einen NTF zu schaffen.
Der SBV stelle diesen Prüfantrag, weil das heutige Instrumentarium im Tierseuchenrecht den aktuellen Herausforderungen bei der Finanzierung von Massnahmen teilweise nicht mehr gerecht werde. Mit einem NTF sollte die Finanzierung von nationalen Präventions-, Bekämpfungs- und Ausrottungsprogrammen, die rasche Realisierung der beschlossenen Massnahmen, eine solidarische Finanzierung der beschlossenen Massnahmen sowie eine einheitliche Leistungsabgeltung bei der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen angestrebt werden. Bei der Prüfung sei davon auszugehen, dass der NFT als subsidiäre Ergänzung auf nationalem Niveau zu den Instrumenten auf Stufe der Kantone auszugestalten sei. Der NTF sei ins heutige föderale System der Tierseuchenbekämpfung einzubetten. Es sei klar zu regeln, welche Leistungen über die kantonalen Instrumente und über die zu schaffende NTF finanziert werden.
AGRIDEA/RGD, Swissgenetics, SBZV, SKMV, Swiss Beef CH, VSP, ZVCH und SHV unterstützten die Eingabe des SBV. SVSM begrüsst die Schaffung eines NTF sehr.