Bericht TSG
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
GE und SCAV erachten diesen Artikel als nicht präzise genug. In Bezug auf Artikel 52 und 54 des Entwurfs wäre es sinnvoll, sich zu fragen, ob die EZV oder SCAV im Bezug auf die Einfuhr von Tieren und Tierprodukten aus der EU die zuständige Behörde sein soll. Falls die Verantwortung auf den Kanton übertragen würde, was bereits jetzt so gehandhabt werde, würde dies für den SCAV eine untragbare Arbeitsbelastung darstellen, da dafür weder die Mittel, die Infrastruktur noch die personellen Ressourcen vorhanden seien.
Artikel 26
vgl. Bemerkungen zu Artikel 59b
Artikel 27
VB und SMG verlangen, dass bei der Festlegung von Tierseuchen den Tierhaltern ein klar geregeltes Mitspracherecht eingeräumt wird.
VFwLW verlangt in Anbetracht des dualen Systems ein Mitspracherecht der betroffenen Tierhalter mindestens für die Kategorien der zu bekämpfenden und zu beobachtenden Seuchen.
Artikel 31 Absatz 1
Es wird gefordert, dass die Kantone, in denen sich die Tiere befinden, die Entschädigung für Tierverluste leisten und die Bekämpfungskosten ganz oder zu mindestens 50% übernehmen (SBV, VTL, CAJB, SOBV, SKMV, SRP, CJA, KLV AR, SMP, SBZV, SZZV, Suisseporcs, SHB, ASR, Swiss Beef CH).
Für TG, JU und VET JU stellt sich die Frage, wie Grossbestände in Artikel 10 Absatz 3, auf welchen Artikel 31 Absatz 2 verweist, definiert sind. Es wird eine Klärung bzw. eine Aufhebung der diesbezüglichen Regelungen verlangt. GE und SCAV beantragen, Absatz 2 von Artikel 31 aufzuheben.
Artikel 31 ff. (vgl. oben die allgemeinen Bemerkungen zum NTF)
Artikel 32
Schäden infolge staatlicher Zwangsmassnahmen müssten vollumfänglich vergütet werden (VB, VFwLW, SBH und SMG).
Artikel 38 Absatz 1
JU, NE, TI, BL, BS, GL, GE, TG, VSKT, SCAV, LSVW, VET JU, VJF BL, VeD BE, KT URK, Veterinärdienst ZG; SP; kf; STS, SVSM, SVV, ASTAG und SFF befürworten den Vorschlag und betonen dessen Wichtigkeit; entsprechende Massnahmen würden auch in anderen Bereichen Anwendung finden.
SG erachtet den Vorschlag als sinnvoll. Wenn Tierbesitzer Anordnungen zur Tierseuchenbekämpfung und -überwachung missachten und dadurch ihre eigenen Tiere